Unterrichten an der VHS: Das müssen Sie wissen!

Vertrag, Ausfallhonorar

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Vertrag, Ausfallhonorar

Vertrag

Eine Volkshochschule ist im Verhältnis zur Honorarkraft kein Arbeitgeber, sondern ein Auftraggeber im Sinne eines Dienstvertrages: "Der nebenamtliche pädagogische Mitarbeiter ist freier Mitarbeiter aufgrund eines Dienstvertrages gem. § 611 ff. BGB. Durch diesen Vertrag wird weder in arbeits- noch sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ein Dauer- oder Festanstellungsverhältnis mit der VHS begründet...". So klingt der Sound von VHS-Honorarverträgen - keine Chance also auf einen Stammplatz im volkshochschulischen Orchester.

Zwar sind Verträge durchaus üblich, weil sie Verbindlichkeit, Klarheit und gegenseitige Absicherung schaffen. Es kann aber in Ausnahmefällen vorkommen, dass eine VHS keine schriftlichen Verträge abschließt - eine große Erleichterung für eine Honorarkraft, die - wie der Autor - bis zu 20 Verträge pro Semester abschließen muss.

Ausfall von Veranstaltungen

Gibt es zu wenige Anmeldungen für einen Kurs, so wird dieser im Allgemeinen rechtzeitig abgesagt. Eventuell wartet man noch den ersten Unterrichtstag ab - sollten es dann immer noch zu wenige Teilnehmer sein, wird der Kurs abgesagt und nur dieser eine Tag honoriert.

Vereinbarte Vorträge finden sehr häufig statt; hier wird in der Regel auf Voranmeldungen und damit auf eine Mindestteilnehmerzahl verzichtet. Das heißt aber auch, dass der Referent ggf. vor einem Hörer vorzutragen hat. Häufig laufen Fachbereichsleiter zu spekulativer Höchstform auf: Kommen viele oder wenige Teilnehmer? Warum kamen viele oder wenige? (Wetter? Konkurrenzveranstaltungen? Fußball im TV? ...)

Und Seminare? Es galt mal eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen, aber von dieser Personenzahl haben sich viele Volkshochschulen längst verabschiedet. Man hat die Erwartungen heruntergeschraubt: Lust, Zeit und Geld für Wochenendseminare haben deutlich abgenommen - vor allem, wenn sie nicht direkt beruflich verwertbar sind.

Ausfallhonorar

Das Thema Ausfallhonorare wird unterschiedlich gehandhabt. Sollte ein ganzer Kurs ausfallen, so darf man eventuell mit einem Ausfallhonorar von zwei Unterrichtsstunden rechnen.

Im Falle von Vorträgen bezahlen manche Volkshochschulen ein einhundertprozentiges Ausfallhonorar. Manche geben noch 50 Prozent. Teilweise gibt es auch gar keine Entschädigung (bspw. bei vorheriger Absage) oder ein mageres Honorar von einigen Unterrichtsstunden.

Die Höhe des Ausfallhonorars liegt im Allgemeinen im Ermessen des Fachbereichsleiters.

Wunder nicht ausgeschlossen - Bei Seminaren bedarf es der Voranmeldungen. Ist das erforderliche Teilnehmer-Minimum nicht erreicht (z. T. verhandelbar: geringere Teilnehmerzahl = geringeres Honorar), so wird der Seminarleiter einige Tage vorher über den Ausfall informiert. Das kann für ihn dann sehr ärgerlich sein, wenn er schon in der Vorbereitung steckt. Häufig gibt es in diesem Fall gar kein Honorar. Das gehört zum Berufsrisiko. Doch persönliche Sympathie und Wertschätzung können allerdings Wunder wirken, mitunter gibt es eine unerwartete "Entschädigung".

Rechtsanspruch auf 100 Prozent - aber ...

Zwar ergibt sich laut ver.di nach § 615 BGB ein Rechtsanspruch auf ein Ausfallhonorar bis zu 100 Prozent. Auf das Abenteuer des Einklagens sollten sich jedoch nur mutige Honorarkräfte mit hohen Ersparnissen einlassen - ein Störenfried wird in VHS-Kreisen nicht gern gesehen.

Akquise

Verläuft der Erstkontakt positiv und erhalten Sie einen Auftrag, sollten Sie sich nicht zurücklehnen. Im Gegenteil: Sie müssen immer etwas dafür tun, um im Gespräch zu bleiben! Mit der erfolgreichen Erstbewerbung ist man von weiterer Akquisearbeit nicht befreit.

Erbitten Fachbereichsleiter bei Ihnen weitere Angebote, so genießen Sie erkennbare Wertschätzung. So etwas macht die Runde: Die jährlichen Fachbereichs- und VHS-Leiterkonferenzen sind auch eine Info-Börse in Sachen Freiberufler-Engagements. Haben Sie sich mit einem attraktiven Angebot durchgesetzt, machen Sie Ihre Sache gut und sind Sie ein umgänglicher Typ, so sind und bleiben Sie im Geschäft!

Schlussbemerkung

Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter bei Weiterbildungsträgern wie der Volkshochschule seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, sollte zuvor in den inneren Dialog treten und sich fragen, ob er

  • u. U. auch längere Phasen mit geringerem Einkommen aushält,

  • mit (Planungs-)Unsicherheit umgehen und

  • die Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben durchlässiger gestalten kann.

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