Unterrichten an der VHS: Das müssen Sie wissen!

Was Sie beachten müssen, wenn Sie freiberuflich an der Volkshochschule arbeiten möchten

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Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter an einer der über 950 Volkshochschulen in Deutschland tätig werden möchte, braucht vor allem zwei Eigenschaften: viel Idealismus und unerschütterlichen Optimismus. Denn die Honorare sind mager. Rainer Spallek erklärt alles, was Sie über eine freiberufliche Tätigkeit an einer VHS wissen müssen.

Voraussetzungen

Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter an einer der über 950 Volkshochschulen in Deutschland tätig werden möchte, braucht vor allem zwei Eigenschaften: viel Idealismus und unerschütterlichen Optimismus. Denn die Honorare sind mager. Rainer Spallek erklärt alles, was Sie über eine freiberufliche Tätigkeit an einer VHS wissen müssen.

Kurz gesagt: Jeder, der tatsächlich etwas zu sagen hat - sei es aufgrund von Erfahrungen, fachlicher Kompetenz oder kreativen Fähigkeiten. Pädagogische Fortbildungen oder Erfahrungen werden positiv bewertet, zugleich aber werden auch Unerfahrenen Chancen eingeräumt. Wesentlich ist eine nachweisbare Fachkompetenz. Ein akademischer Abschluss ist kein Muss - aber sehr wohl ein Plus.

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Ihr Angebot

Sie sollten Ihr Angebot in zwei Versionen unterbreiten.

  • Die erste Version richtet sich an den Fachbereichsleiter. In dieser beschreiben Sie detailliert Ihr Seminar-, Vortrags- oder Exkursionsangebot.

  • In der zweiten Version sollte die Angebotsbeschreibung so formuliert sein, dass sie sich als Ausschreibungstext gut in das VHS-Programm einfügt.

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Honorar, Steuern, Versicherung

Um es klar zu sagen: Honorartätigkeiten an einer VHS machen mehr arm als reich. Ein Freiberufler an einer Volkshochschule, der allein mit Honorareinkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten will, hat nämlich finanziell nichts zu lachen. Es herrscht ein eindrucksvolles Missverhältnis zwischen Arbeitsaufwand und Einkommen.

Honorare: Aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen kann der Autor zum Thema Honorarhöhe an Volkshochschulen in NRW folgende Orientierung geben (alles brutto):

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Vertrag, Ausfallhonorar

Eine Volkshochschule ist im Verhältnis zur Honorarkraft kein Arbeitgeber, sondern ein Auftraggeber im Sinne eines Dienstvertrages: "Der nebenamtliche pädagogische Mitarbeiter ist freier Mitarbeiter aufgrund eines Dienstvertrages gem. § 611 ff. BGB. Durch diesen Vertrag wird weder in arbeits- noch sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ein Dauer- oder Festanstellungsverhältnis mit der VHS begründet...". So klingt der Sound von VHS-Honorarverträgen - keine Chance also auf einen Stammplatz im volkshochschulischen Orchester.

Zwar sind Verträge durchaus üblich, weil sie Verbindlichkeit, Klarheit und gegenseitige Absicherung schaffen. Es kann aber in Ausnahmefällen vorkommen, dass eine VHS keine schriftlichen Verträge abschließt - eine große Erleichterung für eine Honorarkraft, die - wie der Autor - bis zu 20 Verträge pro Semester abschließen muss.

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