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Zusammen- und Getrenntschreibung: Adverbien und Verben

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Adverbien und Verben

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Verbindungen aus Adverbien und Verben schrieb man bisher immer auseinander. Seit der Regelwerkänderung der neuen deutschen Rechtschreibung im Februar 2006 gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Aber diese bestätigen ja bekanntlich die Regel.

  • allein erziehend/alleinerziehend

  • anders denkend/andersdenkend

  • unten stehend/untenstehend

Die einstige Eselsbrücke "Adverbien mit -wärts und -einander werden immer getrennt geschrieben" ist nicht mehr gültig.

Liegt ein einheitlicher Wortakzent vor, dann schreibt man beispielsweise folgende Wörter zusammen:

  • abhandenkommen

  • abwärtsfahren

  • anheimfallen

  • querlesen

  • vorwärtsgehen

  • seitwärtsfahren

Bei adverbialem Gebrauch gilt jedoch weiterhin Getrenntschreibung.
Beispiel: rückwärts einparken

  • aufeinander achten

  • quer (im Bett) liegen

  • miteinander lachen

  • untereinander liegen

Vor 1996 wurden die meisten Fügungen aus Adverbien und Verben zusammengeschrieben. Seit der Erneuerung des Regelwerks im März 2006 ist das auch wieder der Fall.

  • aneinanderfügen

  • sich dahinterknien

  • darüberfahren

  • durcheinandergeraten

  • zueinanderfinden

  • aufeinandertreffen

Zu dieser Regel gehört nun auch wieder, dass zusammengesetzte Adverbien in Verbindung mit Verben auch nicht mehr getrennt geschrieben werden.

  • zunichtemachen

  • zuteilwerden

  • überhandnehmen

  • zugutehalten

  • abhandenkommen

Für die Substantivierung ist demnach ebenfalls Zusammenschreibung vorgeschrieben.

  • das Zunichtemachen

  • das Zuteilwerden

  • das Überhandnehmen

  • das Zugutehalten

  • das Abhandenkommen