Leitfaden für Vereinsgründer

Die Satzung

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Die Satzung

Die Satzung - das Herz des Vereins

Die Satzung bestimmt im Wesentlichen die Verfassung des Vereins. Sie legt den Namen, den Sitz und vor allem den Zweck des Vereins fest. Der Vereinszweck definiert die Grundidee bzw. den Sinn des Vereins und das Ziel, das er verwirklichen soll. Die Satzung muss also das Anliegen nennen, aufgrund dessen sich die Gruppe von Vereinsgründern zusammengefunden hat.

Zudem werden in der Satzung die Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Vereinsmitglieder festgelegt. So etwa muss entschieden werden, ob ein Vorstandsmitglied alleine den Verein rechtlich verbindlich nach außen vertreten darf (z.B. Verträge für den Verein abschließen kann), oder nur gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Vorstandsmitgliedern.

Das Gesetz schreibt für die Satzung nur einen bestimmten Mindestinhalt vor. Darüber hinaus kann das Vereinsleben fast beliebig geregelt werden.

In § 57 und § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind diese Mindestinhalte vorgegeben. Ihr Fehlen führt zu Beanstandungen bei der Eintragung in das Vereinsregister.

In der Vereinssatzung müssen demnach mindestens folgende Dinge festgelegt sein:

  • der Vereinszweck,

  • der Name des Vereins,

  • der Vereinssitz,

  • die Angabe, dass eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgen soll,

  • Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Mitglieder,

  • Angaben darüber, ob und welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden,

  • die Bildung des Vereinsvorstandes,

  • die Voraussetzungen und die Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen sowie

  • Angaben über die Beurkundung von Beschlüssen.

Fazit: Die Satzung hat als Verfassung des Vereinslebens und gegebenenfalls aus steuerrechtlichen Erwägungen (Stichwort: Gemeinnützigkeit) herausragende Bedeutung!

Für den Beginn der Vereinsarbeit reicht unter Umständen bereits ein einfaches Satzungsmuster aus. Meist zeigen sich erst im Verlauf der praktischen Arbeit Einzelheiten, die anfangs noch nicht erkennbar waren oder die zunächst unwichtig erschienen und sich später als wichtig herauskristallisiert haben. Diese Dinge können auch im Nachhinein noch in die Satzung aufgenommen werden. Das geschieht dann in Form einer Satzungsänderung.

Mustersatzung
zum Download

Wir haben eine einfache Vereinsatzung als Mustervorlage für Sie zum Download:

Download "Muster_einfache_Vereinssatzung.pdf" (PDF, 38 KB).

Eine Anmerkung zum Gebrauch: Es handelt sich um das einfache Muster einer Satzung eines gemeinnützigen e.V. Dieses einfache Muster lässt sich noch weiter vereinfachen, falls Sie mit einer "Minimalsatzung" starten möchten. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass die oben genannten Mindestinhalte noch vorkommen und wählen sie zur Vermeidung von Haftungsrisiken eine Regelung zur Außenvertretung, die zu Ihrem Verein passt (vgl nächste Seite).

Wenn sie eine detailliertere Satzung anstreben, können Sie dem Muster entsprechend Punkte hinzufügen. Grundsätzlich ist es jedoch zu empfehlen, in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt eine auf Ihren Einzelfall maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten bzw. Ihre selbst gestaltete Satzung anwaltlich überprüfen zu lassen. Jeder Verein ist anders, wie die Vielfalt der bestehenden Vereinszwecke zeigt, und Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz erlaubt, sind weit reichend. Ein Vereinsrechtler weiß aus seiner Praxis, worauf zu achten ist, kann Sicherheitslücken schließen und Sie in der Gestaltung Ihres Optimums unterstützen.

Neben unserer Mustersatzung können Satzungen anderer Vereine bzw. veröffentlichte Mustersatzungen eine erste Anregung bei der Abfassung Ihrer Satzung liefern - viele davon finden Sie z.B. bei Google.