Leitfaden für Vereinsgründer

So gründen Sie einen Verein (e.V.)

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Ein Verein kann zu ganz unterschiedlichen Zwecken gegründet werden - bestimmte Formalitäten bei der Gründung und Organsation des Vereins bleiben jedoch immer gleich. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was bei der Vereinsgründung auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie bei den Anmeldeformalitäten, der Vereinssatzung, der Gründungsversammlung und der Vorstandswahl beachten müssen. Außerdem enthält dieser "Ratgeber Vereinsgründung" eine Muster-Satzung und viele Praxis-Tipps.

Der e.V.

Ein Verein kann zu ganz unterschiedlichen Zwecken gegründet werden - bestimmte Formalitäten bei der Gründung und Organsation des Vereins bleiben jedoch immer gleich. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was bei der Vereinsgründung auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie bei den Anmeldeformalitäten, der Vereinssatzung, der Gründungsversammlung und der Vorstandswahl beachten müssen. Außerdem enthält dieser "Ratgeber Vereinsgründung" eine Muster-Satzung und viele Praxis-Tipps.

Vereine gibt es überall: Deutschland ist ein Land mit einer regen Vereinskultur. Sie prägen das Bild unserer Gesellschaft, fast jeder erwachsene Deutsche ist Mitglied in einem Verein, ebenso viele Kinder und Jugendliche. Welche Voraussetzungen für eine Vereinsgründung bestehen und wie man selbst einen Verein gründen kann, ist dagegen kaum bekannt.

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Die Satzung

Die Satzung bestimmt im Wesentlichen die Verfassung des Vereins. Sie legt den Namen, den Sitz und vor allem den Zweck des Vereins fest. Der Vereinszweck definiert die Grundidee bzw. den Sinn des Vereins und das Ziel, das er verwirklichen soll. Die Satzung muss also das Anliegen nennen, aufgrund dessen sich die Gruppe von Vereinsgründern zusammengefunden hat.

Zudem werden in der Satzung die Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Vereinsmitglieder festgelegt. So etwa muss entschieden werden, ob ein Vorstandsmitglied alleine den Verein rechtlich verbindlich nach außen vertreten darf (z.B. Verträge für den Verein abschließen kann), oder nur gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Vorstandsmitgliedern.

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Vertretung und Vorstand

In jedem Fall entscheidend für die Flexibilität der Vereinsarbeit und die Sicherheit im haftungsrechtlichen Sinne sind insbesondere drei Faktoren, die überlegt und gleich zu Beginn in Ihrer Satzung geregelt sein sollten.

  • Wer trifft die Entscheidungen ?

  • Wie werden Entscheidungen getroffen ?

  • Wer ist für die Vertretung des Vereins nach außen zuständig?

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Die Gründung

Die Gründerversammlung muss mindestens durch sieben Mitglieder abgehalten werden.

Die Vereinssatzung wird verabschiedet durch einstimmige Abstimmung und Unterschrift aller Gründungsmitglieder auf der Originalsatzung. Der Vereinsvorstand wird gewählt. Über die Gründerversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das folgende Angaben enthalten muss:

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