ALG II und Selbstständigkeit
Ermittlung des Erwerbseinkommens
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Ermittlung des Erwerbseinkommens
Durch die Neufassung der Arbeitslosengeld-II-Verordnung im Jahr 2008 hat sich die Einkommensermittlung selbstständiger Hartz-IV-Empfänger grundlegend geändert. Die frühere Anlehnung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften entfällt weitgehend.
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Basis der Einkommensberechnung ist grundsätzlich der Bewilligungszeitraum: Der beträgt in der Regel sechs Monate ab Antragstellung. Bei schwankenden Einnahmen gilt der monatliche Durchschnitt im Bewilligungszeitraum als Monatseinkommen. Berücksichtigt werden dabei sämtliche Betriebseinnahmen (und zwar brutto, das heißt inklusive Umsatzsteuer!), aber nur die "notwendigen und angemessenen" Betriebsausgaben: Abweichend von der steuerlichen Gewinnermittlung werden Ausgaben von der Arbeitsagentur nur noch dann anerkannt, wenn sie...
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im betreffenden Bewilligungszeitraum tatsächlich geleistet werden (Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträge/Ansparabschreibungen aus vorhergehenden Zeiträumen gelten demnach nicht mehr als Ausgaben!),
notwendig und unvermeidlich sind und vor allem
den Lebensumständen von Hartz-IV-Empfängern entsprechen.
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Einzig gute Nachricht: Der Abschied vom Steuerrecht hat im günstigsten Fall den Vorteil, dass Sie den Kaufpreis größerer Anschaffungen (z. B. eines neuen Computers) sofort in voller Höhe von Ihren Einnahmen abziehen dürfen. Der Abzug ist aber nur bis zur Höhe der Einnahmen des betreffenden Bewilligungszeitraums zulässig. Eventuelle Verluste können normalerweise also nicht mehr mit den Einkünften folgender Halbjahre verrechnet werden.
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Vorsicht statt Nachsehen
Eine ganz andere Frage ist, ob eine solche Ausgabe überhaupt genehmigt wird. Das ist angesichts der hohen Verwaltungshürden alles andere als ein Selbstläufer. Denn durch die ALG-II-Verordnung gibt es Unternehmer 1. und 2. Klasse: Ob Art und Höhe einer Betriebsausgabe akzeptiert wird oder nicht, hängt von der Einschätzung des einzelnen Fallmanagers ab - und das, obwohl die AA-Mitarbeiter unternehmerische Entscheidungen mangels entsprechender Qualifikation und Lebenspraxis nur in den seltensten Fällen beurteilen können.
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Besonders gefährlich: Da die genaue Höhe von Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten erst im Nachhinein feststeht, wird die vorläufig bewilligte Leistung nach dem Ende des Bewilligungszeitraums auf Grundlage der Ist-Zahlen überprüft. Werden einzelne Betriebsausgaben dann wider Erwarten nicht anerkannt, führt das zu "Überzahlungen", die mit künftigen Ansprüchen verrechnet werden. Unter Umständen entstehen sogar Rückforderungen. Zwecks Schadensbegrenzung sind Sie also gut beraten, sich größere Ausgaben sicherheitshalber vorab genehmigen zu lassen!