Weiterbildung: Formen, Fördermöglichkeiten, Qualitätskriterien

Förderprogramme

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Förderprogramme

Geförderte Weiterbildung: Förderprogramme im Überblick

Wenn Sie Wissenslücken schließen möchten, müssen Sie die Kosten dafür unter Umständen nicht allein schultern: Das Thema Weiterbildung wird von der Politik inzwischen hoch aufgehängt, so dass es eine ganze Reihe von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt: Arbeitsagentur, Förderwerke, Stiftungen und in manchen Fällen auch gesetzliche Rentenversicherungsträger übernehmen zumindest einen Teil der Kosten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Neben bundesweiten Programmen könnten - je nach Ihrem Wohn- oder Arbeitsort - auch Ländermittel zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung infrage kommen. Nicht zu vergessen: Mancher Arbeitgeber bezuschusst die Weiterbildung seiner Angestellten, zumal wenn er sich einen unmittelbaren Nutzen davon verspricht. Es lohnt sich jedenfalls zu überprüfen, ob Ihr gewählter Kurs oder Ihre Teilnahme gefördert werden kann. Wenn die Weiterbildungsanbieter nicht über Fördermöglichkeiten informieren, dann fragen Sie danach.

Bundesweite Förderprogramme

  • Weiterbildungsprämie

    Die Bundesregierung unterstützt die berufliche Weiterbildung von Angestellten und Selbstständigen mit der Bildungsprämie - seit 2010 mit kräftig gestiegener Prämienhöhe: Mit dem Prämiengutschein kann man sich eine Weiterbildung pro Jahr bis zur Hälfte der Kosten, höchstens 500 Euro, bezuschussen lassen (bis 2009: 154 Euro). Damit werden auch teurere Weiterbildungen bezahlbar. Die Einkommensgrenze für den Prämiengutschein liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten).

    So geht es: Sie suchen einen Kurs oder einen Lehrgang aus, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Damit gehen Sie zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie den Prämiengutschein, der Ihren Namen, mindestens drei Weiterbildungsanbieter und das Weiterbildungsziel enthält. Sie dürfen Ihren Gutschein nur bei einem der aufgeführten Anbieter für das definierte Ziel einlösen. Die Hälfte der Kursgebühr - maximal 500 Euro - erhalten Sie als staatlichen Zuschuss, den Rest tragen Sie selbst. Wichtig: Das Ausstellungsdatum muss vor dem Anmeldedatum liegen. Also erst beraten lassen, dann anmelden - eine rückwirkende Einlösung des Prämiengutscheins ist nicht möglich!

    Wenn Ihr Einkommen unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und Sie aufstockende Leistungen (nach SGB II) erhalten, können Sie sich einen Gutschein ausstellen lassen. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, erhält keinen Prämiengutschein.

    Einen Prämiengutschein können Sie auch für die Online-Workshops von akademie.de einlösen! Die Beratungsstellen finden Sie im Internet. Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Prämiengutschein.

    Noch ausführlichere Informationen finden Sie im Beitrag "Prämiengutschein: So kriegen Sie bis zu 500 Euro für Ihre Weiterbildung"

  • Weiterbildungssparen

    Neben dem Prämiengutschein ist das Weiterbildungssparen die zweite Komponente der staatlichen Bildungsprämie: Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann sein Ansparvermögen für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen, ohne sein Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren - auch wenn die siebenjährige Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Wer das Weiterbildungssparen nutzen möchte, braucht einen Spargutschein, der nur nach einer Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle ausgegeben wird. Es gibt keine Einkommensgrenzen: Profitieren können alle Erwerbstätigen, die entsprechendes Ansparguthaben (nach VermBG) haben. Die vorzeitig entnommene Summe muss innerhalb von drei Monaten für die Weiterbildung verwendet werden, was der Nutzer dem Anlageinstitut bestätigen muss. Ein Spargutschein kann auch nachträglich eingesetzt werden, wenn der Kurs bereits begonnen hat. Auch den Spargutschein können Sie für akademie.de-Workshops einsetzen. Außerdem ist die Kombination von Spargutschein mit Prämiengutschein und verschiedenen Länderfördermitteln (z. B. dem Bildungsscheck NRW oder dem Qualifizierungsscheck Hessen) möglich.

  • Bildungsgutschein

    Wenn Sie arbeitslos gemeldet oder "von Arbeitslosigkeit bedroht" sind (weil Ihr Vertrag ausläuft oder Sie mit der Entlassung rechnen), fördert die Bundesagentur für Arbeit Ihre berufliche Weiterbildung eventuell ganz oder teilweise mit einem Bildungsgutschein. In Frage kommen zwar nur Maßnahmen, die nach den Qualitätskriterien der Arbeitsagenturen zertifiziert und zugelassen sind, aber davon gibt es eine ganze Menge. Einen Überblick über Themen und Inhalte erhalten Sie bei Kursnet: Sie können die Angebote filtern und nur Kurse anzeigen lassen, die mit Bildungsgutschein (§ 85 SGB III) förderfähig sind.

    Der Bildungsgutschein bezeichnet Bildungsziel, Dauer der Weiterbildung und regionalen Geltungsbereich und hat eine individuelle Geltungsdauer. Einen passenden Kurs müssen Sie sich dann selbst suchen. Wenn Sie Ihren Bildungsgutschein nicht innerhalb dieser Frist bei einem Weiterbildungsinstitut einlösen, verfällt er meist ersatzlos. Während der Weiterbildung wird Arbeitslosengeld weitergezahlt. Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein!

    Angestellte müssen den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass die Weiterbildung ihre Jobchancen tatsächlich erhöht. Wer ALG II bezieht, hat eventuell durch ARGEn oder Optierende Kommunen eine Chance auf Förderung (SGB II). Ansprechpartner ist auch hier der Arbeitsvermittler.

  • Meister-BaföG

    Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung haben (in Einzelfällen genügt mehrjährige Berufspraxis) und einen beruflichen Aufstieg oder eine Existenzgründung anstreben, können Sie vielleicht vom Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) profitieren. Das Programm, besser bekannt als "Meister-BaföG", unterstützt Handwerker und Fachkräfte aller Altersgruppen und vieler Berufsbereiche - nicht nur angehende Meister - bei der Weiterbildung. Ihr geplanter Kurs muss eine Aufstiegsfortbildung darstellen, aber der angestrebte Abschluss darf nicht über der Meister-Ebene liegen (wie z. B. ein Hochschulabschluss). Die Förderung kann für Voll- und Teilzeitkurse beantragt werden, die mindestens 400 Stunden umfassen. Wer auf eigene Kosten schon eine solche Fortbildung gemacht hat, kann seit 2009 Fördermittel für eine zweite bekommen.

    Sie können das Meister-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse wie z. B. IHK-Abschlüsse und staatliche Prüfungen vorbereiten (z. B. staatlich geprüfter Betriebswirt oder Altenpfleger). Der Förderbeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren liegt bei maximal 10.226 Euro. 30,5 Prozent dieser Summe erhalten Sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss, den Rest als zinsgünstiges Darlehen (das Sie nicht in Anspruch nehmen müssen). Außerdem gibt es - abhängig vom Familienstand - Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und einen Betreuungszuschuss für Alleinerziehende. Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Darlehens für die Kurs- und Prüfungsgebühren erlassen.

    Ob Sie Meister-BAföG beziehen können, ist von qualitativen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Mehr Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und alle Anlaufstellen gibt es online. Zuständige Behörden für Beratung und Annahme von Förderanträgen sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am Wohnsitz des Antragstellers.

  • Weiterbildungsstipendium

    Das Weiterbildungsstipendium gehört zum Förderprogramm "Aufstieg durch Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und richtet sich an besonders begabte Berufseinsteiger. Das Stipendium fördert fachbezogene Weiterbildungen in den dualen Ausbildungsberufen; gefördert werden aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse, soziale Kompetenzen und Intensivsprachkurse oder ein berufsbegleitendes Studium (wenn es auf der Ausbildung aufbaut). Bewerben können sich junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und sich durch besondere Leistungen für ein Stipendium qualifizieren. Voraussetzung: Sie arbeiten mindestens 15 Wochenstunden oder sind arbeitslos gemeldet.

    Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren; durch Anrechnungszeiten kann sie sich um bis zu drei Jahre verlängern. Stipendiaten können bis zu 5.100 Euro als Zuschuss verteilt auf drei Jahre für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen, bei einem jährlichen Eigenanteil von maximal 180 Euro. Das Stipendium schließt Kursgebühren, Lehrmaterial, Fahrt- und Unterbringungskosten ein und muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr Informationen gibt es auf den Webseiten des Förderprogramms.

  • Aufstiegsstipendium

    Das Aufstiegsstipendium ist eine Studienförderung für Berufserfahrene, die ihre Ausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung sehr gut abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Das Stipendium, Teil des Förderprogramms "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung, unterstützt begabte Berufstätige, die erstmals ein Studium - in Vollzeit oder berufsbegleitend, auch Fernstudium - aufnehmen wollen. Bewerber müssen eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Wer bereits studiert: Vor dem Ende des zweiten Studiensemesters ist die Bewerbung für ein Stipendium noch möglich. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Es beinhaltet einen monatlichen Zuschuss von 720 Euro und gegebenenfalls eine Betreuungspauschale für jedes Kind (Vollzeitstudium). Wer berufsbegleitend studiert, erhält jährlich 1.700 Euro Zuschuss. Die Förderdauer ist auf die Regelstudienzeit des Studiengangs begrenzt. Stipendiaten können unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz studieren. Wer eine Zusage für das Förderprogramm erhält, muss innerhalb eines Jahres mit dem Studium beginnen. Infos zu Leistungen, Bewerbung und Voraussetzungen gibt es online.

  • Ältere Arbeitnehmer (WeGebAU) Mit dem Sonderprogramm "WeGebAU" der Agentur für Arbeit wird die Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer in Unternehmen finanziert. Die Förderung ist für Arbeitnehmer ab 45 Jahren, die in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten arbeiten. Sie erhalten die Weiterbildungskosten (ganz oder anteilig) und im Einzelfall einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten, wenn sie an einer von der Arbeitsagentur anerkannten Bildungsmaßnahme teilnehmen.

    Gefördert werden Mitarbeiter, die keinen Berufsabschluss haben oder seit 4 Jahren nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Derzeit - befristet bis Ende 2010 - können auch Angestellte teilnehmen, die seit mindestens vier Jahren keine öffentlich geförderte Weiterbildung besucht haben und ihre Berufsausbildung vor mindestens vier Jahren abgeschlossen haben. Für den Zeitraum der Weiterbildung erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitsausfall einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, da er die Teilnehmer ganz oder teilweise freistellen muss. Von der Agentur für Arbeit erhalten die Teilnehmer einen Bildungsgutschein für die geplante Weiterbildungsmaßnahme. Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten zum Projekt WeGebAU.

  • Bundeswehr

    Berufssoldaten und Wehrdienstleistende können ihre Kursgebühren bis zu 100 Prozent vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) finanziert bekommen. Der fördert neben Erst- und Zweitausbildungen und der beruflichen Weiterbildung auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Techniklehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

    Neben internen Maßnahmen kommt der BFD nach Bedarf auch für Kurse externer Anbieter und Fernlehrgänge, z. B. von akademie.de, auf. Der Umfang der Förderung ist zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelt, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht! Voraussetzung ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst - eine rückwirkende Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Teilnahmebescheinigung werden die Studiengebühren erstattet. Für Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst aufkommen. Mehr Informationen liefern die Bundeswehr-Webseiten.

  • Weiterbildungsfinanzierung für Kurzarbeiter

    Die Bundesregierung hat die Fördermöglichkeiten für alle Beschäftigten in Kurzarbeit ausgeweitet: Arbeitgeber bekommen finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Mitarbeiter in der "Zwangspause" weiterbilden. Das Qualifizierungsprogramm gilt noch bis Ende 2010 und wird vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Die Förderung gilt für Angestellte, die konjunkturell bedingtes Kurzarbeitergeld erhalten, aber auch für Empfänger von Saisonkurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Baugewerbe gezahlt wird.

    Die Arbeitsagentur zahlt den Unternehmen Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und erstattet auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter. Die Höhe des Zuschusses ist unter anderem abhängig von der Betriebsgröße und der Art der Qualifizierung. Die Weiterbildung kann auch im eigenen Betrieb mit eigenem Personal stattfinden. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die jeweilige Agentur für Arbeit vor Ort oder der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 01801-664466 (3,9 Cent/Minute).

Förderprogramme der Länder

Die einzelnen Bundesländer unterstützen die berufliche Weiterbildung mit verschiedenen Förderprogrammen, die neben Landesmitteln oft auch aus Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Für Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen sind die jeweiligen Ministerien verantwortlich, sodass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sind.

  • Brandenburg: Bildungsscheck

    Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Brandenburg können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck beantragen: Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für ihre berufliche Weiterbildung. Voraussetzung: Sie zahlen Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und haben im laufenden Jahr noch nicht an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Antragsteller dürfen außerdem keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten - z. B. aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der Bildungsprämie des Bundes.

    Mit dem Bildungsscheck wird die Teilnahme an Kursen zur individuellen beruflichen Weiterbildung und zur persönlichen Karriereplanung und -entwicklung (Coaching) gefördert. Innerbetriebliche Maßnahmen und Kurse, die zu einem Berufsabschluss führen, sind nicht förderfähig. Wichtig: In einem Beratungsgespräch wird vorab - telefonisch oder persönlich - Ihr Weiterbildungsbedarf abgeklärt und eine passende Maßnahme ausgewählt. Bei welchem Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen, entscheiden Sie selbst. Anmelden dürfen Sie sich jedenfalls erst nach der Beratung, sonst ist keine Förderung möglich.

    Wer den Bildungsscheck Brandenburg beantragt, muss mindestens 30 Prozent der Kursgebühren selbst tragen; für Angestellte, die in Elternzeit sind, im Rahmen des "Kommunal-Kombi" arbeiten oder ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB II) erhalten, sinkt die Eigenbeteiligung auf 10 Prozent. Jeder kann maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Sie müssen jeweils innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden. Achtung: Das Förderprogramm läuft Ende 2010 aus - die Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2010 abgeschlossen sein! Informationen, Beratungsstellen und Antragstellung finden sich auf den Webseiten zum Bildungsscheck.

  • Hessen: Qualifizierungsscheck

    Das Bundesland Hessen unterstützt mit Qualifizierungsschecks die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Wenn Sie in Hessen wohnen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung beantragen.

    50 Prozent der Kosten für Teilnahme und Prüfungen, höchstens aber 500 Euro pro Jahr, werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Berufschancen fördert. Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden einmalig mit maximal 500 Euro gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist eine kostenlose Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden in einem Protokoll festgehalten, das Sie an den Verein 'Weiterbildung Hessen' senden. Der Verein stellt Ihnen dann Ihren Qualifizierungsscheck aus, den Sie bei einem zertifizierten Bildungsanbieter einreichen können. Im Internet finden Sie Hinweise zum Programm und eine Liste der Beratungsstellen.

  • Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie vielleicht den Bildungsscheck NRW erhalten: Das Programm richtet sich an Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die ihre Mitarbeiter qualifizieren möchten. Das Programm richtet sich an alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Führungskräften bis zu Minijobbern, Angestellten in Elternzeit und Berufsrückkehrenden. Unternehmer und Freiberufler können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung vom Zuschuss profitieren. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und im vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.

    Mit dem Scheck werden geplante Maßnahmen zur Hälfte - bis höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck - bezuschusst. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, mit denen sich Beschäftigte weiterqualifizieren und ihre Jobchancen erhöhen, z. B. Sprach- und EDV-Kurse, Lehrgänge in Schlüsselqualifikationen oder Lern- und Arbeitstechniken. Von der Förderung ausgeschlossen sind rein arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen. Auch Online-Workshops von akademie.de sind förderfähig!

    Die Bildungsschecks werden nach einer Beratung durch zugelassene Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Die Beratungen werden von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, aber auch von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen angeboten. Allgemeine Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie auf den Webseiten zum Programm.

  • Rheinland-Pfalz: Qualischeck

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit bis zu 500 Euro im Jahr bei der beruflichen Weiterbildung, wenn Sie älter als 45 Jahre sind und zu einer der folgenden Gruppen gehören:

    • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

    • Selbstständige oder Freiberufler, die keine mitarbeitenden Betriebsinhaber sind

    • Berufsrückkehrende, die ihre Berufstätigkeit wegen Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben

    Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt mit dem Qualischeck einmal im Jahr 50 Prozent der Teilnahme- und eventuellen Prüfungskosten bis maximal 500 Euro, die restlichen 50 Prozent sowie Fahrt- und Unterbringungskosten müssen Sie selbst tragen. Gefördert werden Kurse aus den unterschiedlichsten Bereichen, z. B. fachliche Qualifizierungen für Handwerksberufe, technische, kaufmännische, soziale und pflegerische Berufe, aber auch anerkannte berufliche Weiterbildungen (nach dem Bildungsfreistellungsgesetz), EDV- und Sprachkurse oder Kurse zur Verbesserung der Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz. Voraussetzung: Die Kurse werden von einem zertifizierten Träger angeboten.

    Die QualiSchecks werden von der RAT GmbH ausgestellt, einer vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen beauftragten neutralen Stelle. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen, per E-Mail oder kostenlos telefonisch anfordern unter Telefon: 0800-5 888 432. In das Formular müssen Sie neben persönlichen Angaben auch das Thema der Weiterbildung eintragen.

    Auf Ihrem QualiScheck sind dann drei Weiterbildungseinrichtungen benannt, bei denen Sie Ihre Fortbildung machen können. Sie wählen einen Anbieter aus und reichen bei Kursbeginn den Scheck ein. Er ist drei Monate gültig; in dieser Zeitspanne müssen Sie die Weiterbildung beginnen.

  • Schleswig-Holstein: Zukunftsprogramm Arbeit

    Die Landesregierung fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Bezuschusst werden die Kosten für Seminare, die mindestens zwei Tage (16 Stunden), aber höchstens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Das Seminar muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der ebenfalls seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat.

    Beschäftigte bekommen bis zu 100 Prozent der Seminarkosten bezuschusst, wenn ihr Arbeitgeber sie während der Teilnahme von der Arbeit freistellt. Wenn Mitarbeiter sich in ihrer Freizeit weiterbilden, muss der Arbeitgeber 55 Prozent der Seminarkosten tragen; die restlichen 45 Prozent können gefördert werden. Bezuschusst werden Seminarkosten von mindestens 160 Euro und maximal 4.000 Euro pro Seminar und Teilnehmer. Die Fördersumme erhalten die Teilnehmer nach Ende des Seminars, wenn sie folgende Unterlagen vorlegen: Teilnahmebescheinigung, Rechnungskopie mit Zahlungsnachweis und Bescheinigung über die Freistellung von der Arbeit bzw. über die Beteiligung des Arbeitgebers an den Seminarkosten.

    Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie im Internet. Den Antrag senden Sie unterschrieben an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, z. B. per E-Mail. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Ohne schriftliche Bewilligung sollten Sie die Weiterbildung nicht antreten, da ansonsten eine Förderung ausgeschlossen ist. Zuschussfähige Weiterbildungskurse finden Sie im Kursportal des Landes Schleswig-Holstein.

  • Sachsen: Weiterbildungsscheck (voraussichtlich noch 2010)

    Auch Sachsen verbessert die Fördermöglichkeiten für Azubis, Beschäftigte und Unternehmen in der Aus- und Weiterbildung. Im Mai wurde eine entsprechende Förderrichtlinie geändert; noch in diesem Jahr sollen Weiterbildungsschecks eingeführt werden. Geplant ist, Beschäftigten mit geringem Einkommen und Wohnort in Sachsen bis zu 80 Prozent Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zu bezahlen, und zwar für ein breites Spektrum an Kursen: von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Außerdem sollen Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten künftig schon ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.

    Für Beratung, Information, Antragstellung und Bewilligung der Fördermittel, die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.