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Verträge
Als Kunde einen Vertrag abzuschließen - das geht meist sehr unkompliziert. Oft reicht dazu schon das Ausfüllen eines Online-Formulars. Auch nimmt der Anbieter den Auftrag auch jederzeit gern telefonisch entgegen. Schwieriger wird es, wenn Sie Ihren DSL-Anbieter oder die KFZ-Versicherung wieder wechseln möchten: Der Ausstieg aus einem bestehenden Vertrag verläuft nicht immer reibungslos.
Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten müssen, wenn Sie aus einem ungeliebten Vertrag "rauskommen" wollen. Dabei geht es um die Form der Kündigung, um Kündigungsfristen sowie den Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Dazu haben wir eine Reihe praktischer Muster-Kündigungsschreiben für Sie.
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Übermittlung
Bei der Kündigung müssen Sie die Formvorschrift für die Kündigung beachten. Gängige Formerfordernisse sind die Textform, die Schriftform und der eingeschriebene Brief.
Die meisten Anbieter legen diese in ihren AGB fest. Wird diese Formbedingung nicht eingehalten, kann der Anbieter die Kündigung zurückweisen.
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Kündigungsfrist, Berechnung
Bei der Kündigung gilt es, neben der Formvorschrift auch die in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. im "Kleingedruckten" geregelten Fristen einzuhalten. Für 24-Monatsverträge liegt eine übliche Kündigungsfrist beispielsweise bei drei Monaten. Das heißt: Spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit bzw. der Folgelaufzeit muss dem Anbieter Ihre Kündigung vorliegen, sonst verlängert sich die Laufzeit des Vertrags, meist um bis zu zwölf weitere Monate.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 186 bis 193, wie die Fristen zu berechnen sind.
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Kündigungsschreiben
Die Kündigung muss alle wichtigen Daten enthalten: Name und Adresse, Ihre Kundennummer, ggf. Angaben zum Produkt, wie Rufnummer, Domainnamen oder ähnliches, sowie den Termin, zu dem Sie kündigen möchten - normalerweise der letzte Tag der Vertragslaufzeit.
Um Diskussionen über echte oder vermeintliche Rechenfehler in Bezug auf das Datums auszuschließen, sollten Sie zusätzlich die Formulierung "zum nächstmöglichen Kündigungstermin" einbauen. Der Anbieter ist verpflichtet, diese Formulierung in eine ordentliche Kündigung umzudeuten, und zwar auch dann, wenn der Kunde sich bei dem Kündigungstermin leicht verrechnet hat. Das hat der BGH entschieden (10.02.1999, V ZR 56/98).
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Muster-Kündigungsschreiben
Die Kündigung sollten Sie spätestens eine Woche vor Beginn der Kündigungsfrist absenden!