Englischsprachige Verträge richtig lesen und gestalten
Language of Obligation, Discretion, Prohibition, Policy und Definition
Language of Obligation, Discretion, Prohibition, Policy und Definition
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Für die Abfassung vertraglicher Rechte und Pflichten, vertraglicher Verbote und Bestimmungen über den Vertrag sind bestimmte Formulierungen üblich. Die folgenden sollten Sie unbedingt kennen:
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Vertragsbestimmungen über vertragliche Rechte und Pflichten bedienen sich der Language of Obligation. Mit "obligation" ist in dieser Hinsicht sowohl eine vertragliche Pflicht der einen Partei gemeint ("duty"), die spiegelbildlich ein Recht ("right") der anderen Partei begründet, als auch eine Verpflichtung einer Partei nur gegen sich selbst ("obligation"). Duty ist beispielsweise eine Zahlungsverpflichtung, weil die andere Partei Zahlung fordern kann. Obligation ist dagegen beispielsweise eine Bestimmung, wonach eine Partei einen Mangel innerhalb einer bestimmten Zeit rügen muss, anderenfalls sie ihr Rügerecht nach Ablauf dieser Zeit verliert (weil die andere Partei die Rüge nicht verlangen kann).
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Typische Wörter im Vertrag, die Sie auf vertragliche Rechte oder Pflichten hinweisen, sind "shall", "must", "has to" oder "will" oder "is entitled to". An ihrer Stelle könnte stehen "has a duty to" oder spiegelbildlich "has a right to".
Wenn Sie einen Vertrag verstehen wollen und eine Formulierung unter Beibehaltung ihres Sinns in "has a duty to" oder "has a right to" umformulieren können, haben Sie es mit vertraglichen Rechten und Pflichten zu tun.
Wenn Sie vertragliche Rechte oder Pflichten begründen wollen, scheuen Sie nicht die monotone Verwendung von "has a duty to" oder "has a right to". Schließlich wollen Sie mit Ihrem Vertragsentwurf nicht an einem Poesiewettbewerb teilnehmen, sondern einen eindeutigen Vertrag fassen.
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Von Language of Discretion spricht man bei Formulierungen wie "may" ("kann") oder "is not required to" ("muss nicht"). Dies ist immer dann sinnvoll, wenn eindeutig ausgedrückt werden soll, dass eine Partei ein Recht hat, aber dieses nicht beanspruchen muss oder dass eine Partei etwas tun darf, aber nicht tun muss.
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Die Formulierung "is entitled to" kann ausdrücken, dass die Partei etwas beanspruchen kann (ausdrücklich) und zugleich stillschweigend, dass sie es nicht beanspruchen muss. Vermeiden Sie zugunsten von Klarheit und Eindeutigkeit stillschweigende Regelungen in Verträgen, wo immer Sie können. Reservieren Sie daher "is entitled to" exklusiv für die Language of Obligation.
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Von Language of Prohibition spricht man, wenn einer Partei etwas untersagt wird. Indiz sind Formulierungen wie "shall not". Wenn Sie eine Formulierung "A shall not ..." unter Beibehaltung ihres Sinnes in "A has a duty not to ..." umformulieren können, haben Sie es mit einem Verbot zu tun.
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So genannte Language of Policy wird typischerweise in den Schlussbestimmungen gebraucht. Indiz ist die Verwendung von Wörtern wie "is governed by". Entsprechend lautet es in der Rechtswahlklausel in Teil II der Skriptenreihe "This Agreement shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany".
Language of Definition wird für Definitionen gebraucht. Indizien für das Vorliegen von Definitionen sind zunächst die Großschreibung eines Wortes entgegen der Rechtschreibung, ferner Wörter wie "means", "shall mean" oder "has the meaning of" oder Formulierungen wie "that (event), an (Event of Default)" oder "any such (option), a (Purchase Option)".