Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Ihre Gründung im Nebenerwerb
Die Grundausstattung: Was Sie für den Start brauchen und wie Sie es beschaffen: Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
Die Grundausstattung: Was brauche ich, um loslegen zu können?
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Den Gewerbeschein haben Sie in der Tasche und die Anmeldung beim Finanzamt ebenfalls erledigt? Dann sollten Sie sich noch ein paar Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen, sich ordentliche Geschäftspapiere zulegen – und schon können Sie loslegen. Was Sie sonst noch brauchen, erläutert der folgende Abschnitt.
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Keine Sorge: Einen ausgefeilten Gründungs-, Geschäfts- oder gar "Businessplan" benötigen Sie für Ihren nebenberuflichen Einstieg ins Geschäftsleben nicht. Gedanken über Ihre Produkte und Dienstleistungen, Ihre Kunden und Möglichkeiten der Werbung und Auftragsakquisition sollten Sie sich aber schon machen. Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns im "Marketing"-Kapitel weiter hinten.
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Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen Sie benötigen, um erste Gehversuche als Selbstständiger zu machen und gelegentliche Aufträge auf Honorarbasis abzuwickeln, hängt darüber hinaus von der Branche ab, in der Sie sich tummeln. Die kaufmännischen Anforderungen halten sich jedenfalls in Grenzen: Sofern Sie das nicht bereits bei Anmeldung Ihres Gewerbes getan haben, sollten Sie sich jetzt ein paar Gedanken über Ihre Rechtsform und Ihre Geschäftsbezeichnung machen.
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Klarheit über den Namen, unter dem Sie Ihre Geschäfte machen, ist nämlich unter anderem Voraussetzung für rechtlich einwandfreie Geschäftspapiere, z. B. die Briefbögen, auf denen Sie Ihre Angebote oder Rechnungen ausdrucken. Sie dürfen Ihre Geschäftspartner nämlich nicht über Art und Umfang Ihrer Unternehmens täuschen – auch nicht unbeabsichtigt. Mit bestimmten Funktionsbezeichnungen, etwa auf Visitenkarten, sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein: "Geschäftsführer" klingt zwar gut, signalisiert Ihrem Gegenüber auf den ersten Blick aber eher, dass er es mit einer GmbH zu tun hat.
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Da Sie als Nebenerwerbler normalerweise jedoch weder eine Kapital- noch eine Personengesellschaft sind, stellt sich die Frage: Als wer oder was treten Sie denn dann am Markt auf? Dieser Frage geht der folgende kurze Ausflug in das Gebiet der Rechtsformen nach.