Nebenberuflich selbstständig: Tipps und Informationen für Ihre Gründung im Nebenerwerb

Genehmigungen und Anträge: Exkurs: Beitragsfreie Krankenversicherung für Selbstständige

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Exkurs: Beitragsfreie Krankenversicherung für Selbstständige

Auch nebenberuflich Selbstständige können unter bestimmten Umständen beitragsfrei über den Ehepartner oder andere Familienangehörige krankenversichert sein. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie infrage kommt.

Obwohl sie ständig im Blickpunkt der Sparkommissare steht, hat die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern bislang noch jede Gesundheitsreform überstanden. Geregelt ist die Familienversicherung in § 10 Sozialgesetzbuch V (= SGB V): Solange Kinder und Ehepartner kein eigenes Einkommen haben oder insgesamt weniger als 425 Euro pro Monat (Stand: 2017) verdienen, können sie weiterhin über den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Wer einen Minijob ausübt, darf sogar ein Monatseinkommen von bis zu 450 Euro haben.

Selbstständige Geringverdiener

Was viel zu wenig bekannt ist: Die Möglichkeit der Familienversicherung gilt laut § 8 SGB IV auch für gering verdienende Selbstständige, vorausgesetzt,

  • sie beschäftigen ihrerseits keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer,

  • ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 20 Wochenstunden,

  • sie verdienen monatlich nicht mehr als 425 Euro und

  • sie sind ihrerseits nicht aufgrund besonderer Umstände als Selbstständige pflichtversichert in der GKV (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten, die bereits ab einem Monatseinkommen von 325 Euro Mitglied in der Künstlersozialkasse sind). Wahlfreiheit besteht in solchen Fällen nicht: Die beitragsfreie Familienversicherung ist grundsätzlich "nachrangig".

Interessante Teilzeit-Selbstständigkeit

Mit anderen Worten: Solange Sie die Selbstständigkeit nebenberuflich ausüben, nur geringfügige Einkünfte erzielen und keine eigene Pflichtversicherung besteht, können Sie sich in der Regel ohne Zusatzkosten über die Krankenkasse Ihres Ehe- oder Lebenspartners versichern. Der oder die Versicherte muss dafür bei seiner oder ihrer Krankenkasse einen "Antrag auf Familienversicherung" anfordern, ausfüllen und unterschrieben an die Kasse zurückschicken.

Dass sie nur "nebenberuflich" selbstständig sind, mag manchen Nachwuchsunternehmern gar nicht bewusst sein. Einzelkämpfertum, schlechte Auftragslage sowie Minigewinne oder gar Verluste aufgrund hoher Anlaufkosten führen aber dazu, dass viele Selbstständige de facto als "Feierabend-Unternehmer" im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.

Bitte beachten Sie: Ob die Voraussetzungen der Familienversicherung vorliegen, wird von den Krankenkassen im Zweifelsfall ebenso gründlich wie misstrauisch überprüft. Mit den einzelnen Kriterien des Sozialversicherungsstatus befasst sich unser Grundlagenartikel "Selbstständig und gleichzeitig angestellt: Wie die Krankenversicherung Haupt- und Nebenberuf unterscheidet"

Arbeitgeber, Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Kranken- und Rentenkasse: reichlich viel Fremdbestimmung für ein bisschen Selbstständigkeit! Darf mir etwa sonst noch jemand reinreden? Womöglich mein Vermieter? Schaunmermal!