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Selbstständige "Kreative" - Journalisten, Musiker, Schauspieler, Maler und manche (Kunst-)Handwerker, aber auch Freelancer aus der Medien-, Werbe- und IT-Branche - können sich in vielen Fällen über die Künstlersozialkasse absichern. Staat und Verwerter übernehmen die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Wir erläutern die Voraussetzungen und Konditionen der Pflichtmitgliedschaft.
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Wer im weitesten Sinne künstlerisch oder publizistisch tätig ist und eine günstige Möglichkeit der Sozialversicherung sucht, sollte unbedingt die Konditionen der Künstlersozialkasse (KSK) unter die Lupe nehmen.
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Die vor gut 30 Jahren ins Leben gerufene KSK selbst ist keine Versicherung, sondern eine eigenständige Abteilung der Bundesverwaltung, die ...
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das Vorliegen der Versicherungspflicht (!) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) prüft,
die Versicherten bei den zuständigen Kranken- und Pflegekassen sowie Rentenversicherungsträgern anmeldet und
die Beiträge von Versicherten, die Künstlersozialabgabe abgabepflichtiger Unternehmen und den Bundeszuschuss einzieht und verteilt.
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KSK-Vorteile
Wer zur Gruppe der versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten gehört, hat grundsätzlich zwei große Vorteile:
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Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich - anders als bei vielen freiwillig versicherten Selbstständigen - grundsätzlich nach dem tatsächlichen Einkommen. Die Beiträge werden Jahr für Jahr auf Basis des vom Mitglied selbst geschätzten Einkommens festgesetzt. Die Beitragssätze entsprechen denen von Arbeitnehmern in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Wie ihre angestellten Kollegen erhalten die KSK-Mitglieder einen 50-prozentigen "Arbeitgeberanteil": Der wird zu 60 Prozent aus der Künstlersozialabgabe bestritten (die zum Beispiel von Verlagen, Rundfunk- und TV-Sendern und Werbeagenturen gezahlt wird - aber auch von anderen Selbstständigen und Unternehmern, die Aufträge an Kreative vergeben). Der Rest des Zuschusses kommt aus der Bundeskasse.
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