Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige
Der Anspruch: Höhe, Dauer, Karenz
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Höhe des Krankengelds (Normalbeitrag)
Wenn Sie den Normalbeitrag von 14,6 Prozent bezahlen, bekommen Sie Krankengeld vom 43. Krankheitstag an ausbezahlt - also nach sechs Wochen. Es beträgt 70 Prozent Ihrer Einnahmen, für die Sie vor der Krankheit Beiträge gezahlt haben. Beitragspflichtig sind die Einnahmen aus Ihrer Selbstständigkeit auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns. Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern, werden bei der Beitragsberechnung abgezogen. Die Einnahmen werden dem letzten Steuerbescheid entnommen.
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Pro Kalendertag (also auch am Wochenende) bekommen Sie 70 Prozent der täglichen Einnahmen. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Das Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler beträgt maximal 101,50 Euro pro Kalendertag; je Kalendermonat (= 30 Tage) also höchstens 3.045 Euro (2017). Das gesetzliche Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es führt zu einer geringfügig höheren Steuerschuld. (Das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung unterliegt übrigens nicht dem Progressionsvorbehalt.)
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Beispiel: Sie haben aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit monatliche Einkünfte von 1.980 Euro; das entspricht 66 Euro pro Tag. Wenn Sie den Normalbeitrag bezahlen, bekommen Sie ein kalendertägliches Krankengeld von 46,20 Euro (70 Prozent von 66 Euro). Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag - ohne einen eventuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse - beträgt 289,08 Euro (14,6 Prozent von 1.980 Euro). Zum Vergleich: Ohne Krankengeldanspruch würden Sie monatlich 277,20 Euro monatlich (14 Prozent von 1.980 Euro). Durch Ihren Krankengeldanspruch erhöht sich demnach Ihr monatlicher Beitrag um 11,88 Euro.
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Selbstständige bekommen nur Krankengeld ausbezahlt, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird! Denn das Krankengeld soll ja entgangenes Einkommen ersetzen: Wo kein Einkommen, da kein Krankengeld. Gründer sollten sich also gut überlegen, ob die Absicherung am Anfang der Selbstständigkeit überhaupt sinnvoll ist, wenn vielleicht noch nicht mit nennenswerten Gewinnen zu rechnen ist.
Allerdings kann sich die Krankengeldabsicherung eventuell auch bei geringen Gewinnen auszahlen, da während des Krankengeldbezugs die Beitragszahlung für die Krankenversicherung entfällt.
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So lange bekommen Sie Krankengeld
Anspruch auf Krankengeld haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen (= 1,5 Jahre) innerhalb von drei Jahren. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Zahlung nicht. Wenn Sie wegen einer Erkrankung bereits für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten haben, bekommen Sie deswegen erst wieder Krankengeld, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Dazwischen müssen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet gewesen sein.
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Wenn Sie während Ihrer Krankheit eine Entgeltersatzleistung erhalten, ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Denn diese gesetzlichen Leistungen ersetzen ebenfalls das Einkommen, das Ihnen wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit entgeht, und sind vorrangig vor dem Krankengeld. Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel
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Mutterschaftsgeld
Verletztengeld
Arbeitslosengeld
Versorgungskrankengeld
Übergangsgeld
Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Der Krankengeldanspruch ruht auch, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht innerhalb einer Woche melden!
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Beginn des Anspruchs: Karenzzeiten nur beim Wahltarif!
Wenn Sie bereits als Selbstständige arbeiten und erst später einen Krankengeld-Wahltarif abschließen, müssen Sie zunächst einmal zwei bis vier, bei manchen Kassen sogar sechs Monate warten (und Beiträge bezahlen!), bis Sie im Krankheitsfall tatsächlich Krankengeld bekommen. Wie lange die Karenzzeit bei Ihrer Kasse ist, können Sie in der Satzung nachlesen. Diese Karenzzeit entfällt in der Regel bei einem Unfall oder stationären Krankenhausaufenthalt. Sie entfällt auch, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit erstmals aufnehmen und innerhalb von 14 Tagen einen Krankengeld-Wahltarif abschließen. Beim gesetzlichen Krankengeld (Normalbeitrag) gibt es keine Karenzzeit!
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Was ist mit Versicherungsbeiträgen während des Krankengeldbezugs?
Während des Krankengeldbezugs müssen Sie keine Prämien für die weitere Krankengeldabsicherung bezahlen. Außerdem ruhen die Beiträge zur Krankenversicherung. Voraussetzung: Ihre Einnahmen fallen durch die Arbeitsunfähigkeit weg. Falls Sie weiterhin Einnahmen haben, weil Sie zum Beispiel eine Vertretung für Ihr Ladengeschäft einstellen, werden diese der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt, und Sie müssen anteilig Beiträge zahlen!
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Auch vom Krankengeld können Beiträge zur Sozialversicherung anfallen! Dadurch halten Sie Ihren Versicherungsschutz zum Beispiel bei der Renten- oder Arbeitslosenversicherung aufrecht. Jeder, der vor seiner Krankheit in der Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert war, muss die Beiträge für diese Sozialversicherungen auch dann zahlen, wenn er Krankengeld erhält. Das trifft zum Beispiel auch für Künstler und Publizisten zu, wenn sie vor ihrer Arbeitsunfähigkeit pflege-, arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtig waren. Die Beiträge werden aus dem Krankengeld gezahlt, und zwar anteilig von Ihnen und der Krankenkasse.
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Für wen lohnt sich eine private Krankentagegeldversicherung?
Wer Krankengeld bezieht, muss mit einer großen Einkommenslücke von bis zu 20 Prozent rechnen. Für freiwillig Versicherte liegt dieser Prozentsatz unter Umständen viel höher, da die Krankenkasse maximal 101,50 Euro Krankengeld pro Kalendertag zahlt. Das entspricht 70 Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von 4.350 Euro im Monat oder 145 Euro pro Tag (2017). Der tatsächliche Monatsverdienst wird nur bis zu dieser Grenze angerechnet. Gegen einen höheren Einkommensausfall können sich gut verdienende Selbstständige auch mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Wichtig: Auch das Krankentagegeld wird nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet. Wer nicht erwerbstätig ist oder durch seine Arbeit kein Einkommen erzielt, geht auch bei den privaten Kassen leer aus.
Die Tarife der privaten Kassen sind flexibel, zum Beispiel ist eine Staffelung des Tagegelds möglich: 150 Euro ab der vierten Krankheitswoche, 200 Euro ab der siebten Woche. Der Beitragssatz ist je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch; ältere Frauen zahlen die höchsten Beiträge. Grundsätzlich gilt: Es ist viel zu teuer, das Tagegeld vom ersten Krankheitstag zu vereinbaren. Und je länger die Karenzzeit, umso niedriger der Beitrag. Die Krankentagegeldversicherung müssen Privatversicherte nicht bei der Gesellschaft abschließen, bei der sie krankenversichert sind. Eine Trennung der Verträge ist meist billiger.