Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge
Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Unternehmenswert"
Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Unternehmenswert"
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Klicken Sie zunächst auf das Rechenblatt "P1 Unternehmenswert". Gerade viele Selbstständige haben wenig Rentenansprüche aufgebaut, zumal die gesetzliche Rentenversicherung hier meistens ganz entfällt oder nur eine minimale Versorgung ergibt. Neben erarbeitetem, ersparten Vermögen spielt für Selbstständige oft der Wert des eigenen Unternehmens eine große Rolle.
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Eine realistische Unternehmens-Bewertung kann teilweise recht kompliziert werden und benötigt dann auch Expertenrat. Die Bewertung ist auch abhängig von der Situation in der jeweiligen Branche, vom aktuellen Konjunkturzyklus, dem allgemeinen Zinsniveau usw. Trotzdem erscheint auch bei Unternehmen eine "Pi-mal-Daumen-Bewertung" in Form eines "Kassensturzes" sinnvoll. Schließlich ist ein schnelles, überschlägiges Ergebnis besser als gar nichts, solange Sie sich dessen bewusst sind, dass die ermittelten Werte nur Grobschätzungen sein können.
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Dabei ermitteln Sie über das Rechenblatt "P1 Unternehmenswert" nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch den Wert Ihrer persönlichen Geschäftsanteile und den möglichen Verkaufserlös für diese Anteile, bei dem ja auch Steuern und Verkaufsaufwand (Verkehrswertermittlung, Gutachten, usw.) anfallen können. Ergebnis ist der theoretische geschätzte Verkaufserlös der eigenen Anteile am Unternehmen (siehe Zeile 126 des Rechenblatts). Dieser Wert geht in die Ermittlung des gesamten Privatvermögens im Rechenblatt "P1 Vermögen" in Zeile 52 ein.
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Im Rechenblatt können Sie den Unternehmenswert sowohl nach I. Substanzwert (Zeile 5) als auch nach II. Ertragswert (Zeile 107) ermitteln. Über die sich daran anschließende "Mittelwert-Methode" können Sie sodann eine Gewichtung aus dem Substanz- und dem Ertragswert vornehmen, aus der sich dann der wahrscheinliche Verkehrswert des Unternehmens errechnet.
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Gesellschaftervertrag kann auf Bewertung durchschlagen.
In den Gesellschafterverträgen von GmbHs und anderen Gesellschaften wird häufig die Bewertung der Geschäftsanteile für den Fall geregelt, dass ein Gesellschafter seine Anteile verkaufen will. Die Regelungen sollen u. a. feindliche Übernahmen dadurch verhindern, dass die verbleibenden Gesellschafter Sperrminoritäten oder Vorkaufsrechte erhalten oder dadurch, dass der Verkaufserlös einfach auf den nominellen Wert der GmbH-Anteile beschränkt wird. Der Verkaufserlös für einen Gesellschafter einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital, der einen Geschäftsanteil von 20 % (5.000 Euro Stammkapital) besitzt, beträgt demzufolge nur 5.000 Euro. Auch wenn die Firma tatsächlich Millionen wert wäre.
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Den Substanzwert ermitteln Sie, indem Sie in die Zeilen 8 bis 103 Ihre Guthaben, materiellen und immateriellen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten usw. eintragen. Schätzen Sie die Positionen Sachvermögen, Grundvermögen in den Zeilen 30 bis 39 vorsichtig. Nutzen Sie einfache Preisvergleiche und Wertermittlungen, wie sie weiter oben für das Rechenblatt "P1 Vermögen" für diese Position beschrieben wurden.
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Substanzwert-Ermittlung entspricht nicht der Steuerbilanz
Beachten Sie, dass die Steuerbilanz nicht den Substanzwert ausweist und daher nicht für die Bewertung direkt verwendet werden kann. Ein vor 30 Jahren gekauftes Grundstück würde in der Steuerbilanz eher zum damaligen Kaufpreis bewertet und ist womöglich aber bereits das Doppelte wert (stille Reserven). Umgekehrt können noch nicht voll abgeschriebene Investitionsgüter weniger oder mehr wert sein als der Abschreibungsbetrag dies steuerlich ausweist usw.
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Auch die Bewertung "immaterielle Werte" in Zeile 41 folgende sollte sehr vorsichtig erfolgen. Existieren keine etablierten Bewertungen - wie beispielsweise bei betreuten Patienten als "Kundenliste" von Arztpraxen - sollte der vorsichtige Kaufmann die Schätzung vornehmen. Auch urheberrechtliche Werte (Marke, Name, usw.) sind häufig erst dann von größerer Bedeutung, wenn der Name am Markt wirklich einen höheren Bekanntheitsgrad besitzt und Wertschätzung findet.
Bei den Positionen "offene Verbindlichkeiten (Schulden)" in den Zeilen 69 bis 103 sollten Sie die Rechnungs-Abgrenzungspositionen nicht vergessen. Aus noch offenen Urlaubsansprüchen oder offenen Gehältern können erheblichen Beträge zusammenkommen. Auch bestehende Rechtsstreitigkeiten sollten vorsichtig bewertet werden.
Aus den Aktiva und Passiva des Unternehmens ergibt sich dann in Zeile 105 der Substanzwert.