Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge
Ausfüllen von Feldern in Spalten für Zins-, Steuer- und Inflationsangaben
Ausfüllen von Feldern in Spalten für Zins-, Steuer- und Inflationsangaben
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Beim Kassensturz-Formular finden Sie auf den Seiten P1 Vermögen, P1 Rentenansprüche sowie P2 Vermögen und P2 Rentenansprüche jeweils rechtsseitig einen durch eine weiße Spalte D farblich abgetrennten Block mit Eintragungs- und Rechenfeldern.
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Dieser Block wird beim Erstellen des Kassensturzes zunächst nicht ausgefüllt, da oft eine grob überschlägige Betrachtung der Vermögens- und Rentensituation ausreichen dürfte, um daraus strategische Schlussfolgerungen für die eigene Finanzplanung zu ziehen.
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Wenn Sie nun aber Ihre Berechnungen verfeinern oder an spezielle gegebene oder von Ihnen vermutete Bedingungen anpassen wollen, können Sie auf der rechten Seite sowohl die jeweilige Verzinsung, als auch Steuerquoten sowie Inflationsannahmen einsetzen.
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Daraus werden dann die Real-Zinsen als Rendite (Zins minus Steuern minus Inflation) errechnet. Diese Rendite wird dann in einer Zinseszinsrechnung bis zum Rentenalter hochgerechnet.
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Um hier Anpassungen vorzunehmen, müssen Sie bei jeder Einzelposition bestehende oder anzunehmende Werte (Zinsen, Steuern, Inflation) eintragen. In den Dateivorlagen sind diese Felder bis auf eines sämtlich unberührt: Nur in den Formularen P1 bzw. P2 Rentenansprüche ist bei der gesetzlichen Rente bei der Verzinsung der Schrumpfzinssatz von 1 % pro Jahr eingetragen. Das berücksichtigt die Tatsache, dass die gelegentlichen Rentenerhöhungen die Inflation nicht einholen und der tatsächliche Rentenanspruch jedes Jahr immer weiter absinkt.
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Geben Sie die Inflationsrate und die Steuer auf Zinserträge ein
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In den genannten Formularen geben Sie zunächst oben rechts in vorhandene grüne Felder in den Zeilen 2 und 3 bzw. 5 die von Ihnen für die Zukunft erwartete Inflationsrate und die Steuer auf Zinserträge als Globalgrößen an. Sie sehen, dass diese dann sofort in alle Bewertungspositionen übertragen wird.
Bei der Inflationsrate sind die (gelben) Felder weiter unten nicht zu ändern, da die Inflationsrate global anzusetzen ist. Langfristig lag diese in Deutschland bei durchschnittlich etwa 2,5 % bis 3 % - derzeit liegt sie bei rund 2 % mit steigender Tendenz. Wenn man auch die Zinsen und Steuern nur für aktuelle Zeiträume annimmt - also Tagesgeld beispielsweise mit 3,6 % (April 2007) einsetzt, sollte man auch bei der aktuellen Inflationsrate von etwa 2,25 % für 2007 bleiben.
Während die Inflation als globale Größe einheitlich jeder Position zugeordnet werden kann, ist die jeweilige Kapitalverzinsung als Mehrung des Vermögenswerts von der jeweiligen Position abhängig und einzeln jeweils einzutragen. Ebenso hängt die Steuer auf Zinserträge (Kapitalertragssteuer, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer usw.) teilweise von der jeweiligen Position ab. So bleiben derzeit Kursgewinne auf Aktien unversteuert, während Dividenden zum Halbsteuersatz und Zinszahlungen zum vollen Steuersatz versteuert werden.
Ab 2009 wird über die Abgeltungssteuer jedoch höchstwahrscheinlich ein pauschaler Steuersatz von insgesamt rund 28 % fällig, der auch für Aktiengewinne gilt. Man erkennt, wie schwierig es hier im Einzelnen sein kann, die zukünftige Entwicklung von Kapitalvermögen einzelner Anlageklassen zu betrachten. Das Formular erlaubt hier nur eine grobe Einordnungsmöglichkeit - ansonsten müssten für jede Position und für jedes Jahr alle Faktoren bis zum Eintritt der Rente einzeln eingetragen werden. Solche aufwändige Finanzrechen-Szenarien gehen jedoch über einen überschlägigen Kassensturz hinaus.