Dispo- und Überziehungskredit

Entschuldung der Konten

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Entschuldung der Konten

Vorgehen zur Entschuldung überzogener Giro- oder Kreditkartenkonten

Sind Ihre Konten überzogen, lösen Sie das Problem in folgenden Schritten:

  • Schritt 1: Zunächst prüfen Sie den für Ihre überzogenen Giro- oder Kreditkartenkonten erforderlichen Entschuldungsbetrag und gleichen ihn danach aus. Die entsprechenden Optionen zum Kontenausgleich werden weiter unten erläutert.

  • Schritt 2: Sind die Konten dann in den schwarzen Zahlen, bitten Sie die jeweilige Bank um Auflösung des Dispo-Kredits, wozu Sie die Musterbriefe oben nutzen können.

  • Schritt 3: Sollten Sie keine oder kaum Zinsen auf Ihr Giro- oder Kartenkonto erhalten, wechseln Sie zur zinsfreudigen Konkurrenz. So sparen Sie sich den Nerv für das Hin- und Herüberweisungen auf und von zinsbringenden Tagesgeldkonten.

Betrag zum Ausgleich der Überziehung ermitteln: Zunächst sollten Sie berechnen, wie viel Geld Sie insgesamt benötigen, um Ihre überzogenen Giro- und Kreditkartenkonten auszugleichen. Berücksichtigen Sie dabei auch alle Fehlbeträge, die durch Abbuchungen in den kommenden Wochen entstehen, bevor wieder frisches Geld wie Gehalt, Arbeitslosengeld, BAföG, Rente usw. auf den Konten eingehen wird. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite, können einen vollen Kontenausgleich erzielen und danach den Dispo-Rahmen für die Konten kündigen.

Fünf Optionen zur Entschuldung prüfen und einsetzen: Nach Ermittlung des benötigten Entschuldungsbetrags ist zu prüfen und zu entscheiden, welche der folgenden fünf Optionen genutzt werden sollen:

  • Option 1: Eigene Ersparnisse zur Entschuldung einsetzen. Häufig sind noch andere Ersparnisse vorhanden. Diese bringen vergleichsweise wenig Zinsen, während man in der Dispofalle Höchstzinsen an die Banken zahlt. Um die Dispo-Kredite loszuwerden, sollten Sie den benötigten Betrag von Ihren Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten räumen oder gegebenenfalls Aktien, Anleihen oder Fonds verkaufen. Natürlich sollten dafür keine Geldanlagen wie Lebensversicherungen usw. angetastet werden, aus denen man nur unter großen Verlusten herauskommt. Diese weniger liquiden Mittel können Sie aber als Bonität für die Option 5, einen Ratenkredit, einsetzen.

  • Option 2: Rückzahlungen einfordern. Überziehungen können auch dadurch ausgeglichen werden, dass noch offene Zahlungen eingefordert werden. Viele erhalten zwar Steuerrückzahlungen, verzögern aber die Steuererklärung bis zum letzten Moment. Prüfen Sie, ob Sie nicht von anderer Seite noch Geld zu erhalten haben und fordern Sie es jetzt zurück, statt selbst hohe Überziehungszinsen zu zahlen.

  • Option 3: Umschulden über Privatdarlehen. Trauen Sie sich und fragen Sie Verwandte oder Bekannte, ob sie Ihnen ein Darlehen geben können, mit dem Sie Ihren Dispo auslösen können. Bieten Sie knapp die Hälfte der Zinsen an, die Sie sonst für Ihren Dispo zahlen müssen. Dann profitiert auch der private Darlehensgeber von Ihren Zinsersparnissen. Ein Darlehen sollte in der Regel schriftlich vereinbart werden - beispielsweise durch Anpassung des folgenden Mustertextes:

Vereinbarung über ein Privatdarlehen

Zwischen Herrn/Frau ..........., wohnhaft

....................................................

nachstehend Darlehensgeber genannt und Herrn/ Frau

...................................... , wohnhaft .......................................

...................................................... nachstehend Darlehensnehmer genannt,

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:

Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ... (in Worten: ...) Euro. Das Darlehen wird vom Darlehensnehmer mit ... Prozent (in Worten ... Prozent) verzinst und in monatlichen Raten in Höhe von mindestens ... Euro zuzüglich der jeweils angefallenen Zinsen zurückgezahlt. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich.

(Ort) (Datum), den TTMMJJJJ

_________________________ _________________________

(Unterschrift Darlehensnehmer) (Unterschrift Darlehensgeber)

Quittung:

Hiermit versichert der Darlehensnehmer, das oben im Darlehensvertrag vereinbarte Darlehen in voller Höhe erhalten zu haben.

_______________________________

(Datum, Unterschrift Darlehensnehmer)

Die Höhe der Rückzahlungsraten sollten Sie so festlegen, dass Sie die Raten bequem verkraften. Der Mustervertrag oben wurde so formuliert, dass jederzeit auch mehr als die vereinbarten Raten (Mindestzahlung) zurückgezahlt werden kann. In der Regel ist die Rückzahlung in kleinen monatlichen Raten per Dauerauftrag leichter zu verkraften, als wenn Sie nach längeren Zeiträumen auf einen Schlag entsprechend größere Zahlungen leisten müssen.

  • Option 4: Mehrverdienst. Können Sie einen Mehrverdienst erzielen, um damit den Dispokredit abzutragen?

  • Option 5: Ratenkredit statt Dispo. Wenn die oben genannten Optionen nicht ausreichen, sollten Sie Ihren Dispo-Kredit wenigstens in einen Ratenkredit umwandeln. Das Wort Ratenkredit hört sich für viele zwar grauenhaft an, weil damit ein sozialer Abstieg als Verbraucherkreditnehmer verbunden wird. Tatsächlich sollte man sich aber eingestehen, dass die Dispo-Falle noch viel grauenhafter ist: Viele erhalten einen Ratenkredit zu weitaus geringeren Zinsen, als für den Dispo anfallen. Wenn Sie nach erfolgter Umschuldung auf einen Ratenkredit Ihren Dispo-Verfügungsrahmen auf Null setzen lassen, sparen Sie von Anfang an Zinsen. Da sich Ihr Ratenkredit jeden Monat durch die monatliche Ratenzahlung verringert, sinkt Ihre Zinsbelastung weiter. Wenn Sie bei Ihrer Hausbank den Dispo-Rahmen für Ihr Giro- oder Kreditkartenkonto streichen und in einen Ratenkredit umschulden, müsste Ihnen die Hausbank eigentlich eine gute Bonität und damit den besten Ratenzinssatz der Hausbank einräumen. Fragen Sie daher auch Ihre Hausbank nach Kreditkonditionen und vergleichen Sie diese dann mit den günstigsten Online-Anbietern am Markt. Die bei Ratenkrediten günstigsten Banken verlangen nach "Finanztest" teilweise nur die Hälfte der Zinsen, die bei den teuersten Banken gezahlt werden müssen.

Fazit

Es ist kinderleicht, in die Dispo-Falle zu geraten. Viel schwerer ist es, sich aus dieser zu befreien. Wenn Sie Ihre Schulden über die oben genannten fünf Optionen ausgleichen konnten, sollten Sie daher auf keinen Fall vergessen, sich für alle Ihre Konten den Dispo-Rahmen streichen zu lassen. Durch das "Nullen" des Dispo-Rahmens schalten Sie Ihr eigenes Finanz-Frühwarnsystem ein, das die von den Banken erwünschte schleichende Verbraucherverschuldung verhindert.

Bei der Neueinrichtung eines Kontos sollten Sie von Anfang an darauf achten, dass man Ihnen keinen Dispo einräumt. Vermerken Sie auf dem Kontoeröffnungsantrag vor Ihrer Unterschrift folgenden handschriftlichen Zusatz: "Keinen Dispo- oder Überziehungskredit einräumen, Konto bitte nur als Guthabenkonto führen."

P-Konto

Zum 1. Juli 2010 wurde ein "Pfändungsschutzkonto" ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto ist ein Guthaben in Höhe eines Grundfreibetrages automatisch vor Pfändung geschützt. Mehr zum P-Konto erfahren Sie in unserem Beitrag "P-Konto und Kontenpfändungsschutz ab Juli 2010: Alles, was Schuldner wissen müssen".