Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Mögliche und unmögliche Abmahngründe
Abmahngrund AGB
Abmahngrund AGB
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Das massenhafte Abmahnen von Online-Shop-Betreibern hat mittlerweile die Dimension eines Volkssports angenommen: "Jeder mahnt jeden ab und alle verdienen daran". Die folgende Liste der IT-Recht-Kanzlei zählt nur einige der möglichen (und unmöglichen) Gründe auf.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Form der AGB
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AGB in zu kleinem Scrollkasten
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Falsche Angaben
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Es wurde ein falscher Erfüllungsort angegeben
Es wurde dem Verbraucher ein verbindlicher Gerichtsstand angegeben
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Regelungen zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden
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Vertragsschluss wird nicht geregelt
Vertragsschluss bei eBay: Eigene AGB-Regeln entgegen der eBay-AGB, welche verlangt dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustanden kommt
Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
Bei eBay-Angeboten: Klausel "alle Angebote sind freibleibend"
Bei Online-Shops: Klausel " alle Angebote sind - auch bzgl. der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich"
Regelungen zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung
Gewährleistung, also Haftung bei mangelhaften Produkten wird komplett ausgeschlossen
Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware
Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht
Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor
Ausschluss des Schadensersatzes
Bei eBay-Angeboten: Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise "Spaßbieterklausel" bei eBay, etwa "Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt")
Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis(ja, so etwas wird tatsächlich abgemahnt).
Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller
Regelungen zu Versand/Lieferung und Versandkosten
Verbraucher wird Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an Transportperson auferlegt
Regelung, dass Verbraucher Ware versichern soll
Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden
Festlegung unverbindlicher oder nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
Bei eBay und Online-Shops: Verwendung eines Selbstbelieferungsvorbehalts
Regelung, dass Verbraucher Versandkosten erfragen muss
Regelung, dass Käufer Kosten der Auslandsrücksendung bei mangelhafter Ware tragen muss
Regelungen zu Falsch- und Teillieferungen
Verwendung von Änderungsvorbehalten
Bei eBay-Angeboten: Klausel "Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich"
Klausel "Änderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten"
Vorbehalt zu Teillieferungen
Sonstige Regelungen und Klauseln
Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts
Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
Verwendung der Salvatorischen Klausel
Klausel "Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig"
Bei Fernabsatzverträgen: Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs
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Markenrecht bei Ebay
Den Beitrag zu markenrechtlichen Fallstricken für Ebay-Anbieter finden Sie hier: "Eigenimporte, Grauimporte und gefälschte Produkte: Die Marken-Sünden der Ebayverkäufer".
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Ob und wann eine Abmahnung wettbewerbsrechtlich relevant ist, muss in der Regel ein Anwalt herausfinden. Wie Sie auf den Erhalt einer Abmahnung reagieren sollten, sagt Ihnen diese Checkliste der IT-Recht-Kanzlei.