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Grauimporte und Fälschungen
Der Händler-Alltag auf Ebay ist voller rechtlicher Fallstricke. Dass neben den "Abmahnungsklassikern" wie Preisangabenverordnung, Fernabsatzvorschriften und Verbraucherinformationspflichten auch das Marken- und Wettbewerbsrecht zählt, ist vielen Anbietern nicht klar. Wer grau importierte Markenware anbietet, kann sich jedoch rasch Ärger einhandeln. Wir erläutern die Rechtslage.
Sie sind im Urlaub in der Türkei, in den USA oder anderswo im Ausland außerhalb der EU. Bei einem offiziellen Händler wird die aktuelle Kollektion von Louis Vuitton oder Abercrombie & Fitch zu einem Preis angeboten, der deutlich unter dem liegt, was man in Deutschland dafür aufbringen muss. Da liegt es nahe, daraus ein Geschäft zu machen und ein paar Exemplare mehr zu kaufen, nicht nur für sich selbst, sondern um einige davon bei Ebay wieder zu verkaufen.
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Vergleich mit fremder Marke
Um die eigenen Artikel aufzuwerten, bindet so mancher Ebayhändler in seiner Beschreibung beliebte Markennamen ein. Häufig kann man Formulierungen lesen, wie: "die Jacke ist ähnlich Jack Wolfskin". Mit solchen Formulierungen sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Ein solcher Satz kann eine Abmahnung des Markeninhabers provozieren.
Dabei geht es rechtlich betrachtet gar nicht um das Markenrecht, sondern um das Wettbewerbsrecht, denn das regelt die Möglichkeiten und Grenzen der vergleichenden Werbung - und darum handelt es sich bei einer solchen Formulierung, auch wenn das dem Anbieter vielleicht gar nicht klar ist.