Der Verein als Arbeitgeber

Der e.V. als Chef: Pflichten und Formalitäten, wenn der Verein als Arbeitgeber auftritt

Fungiert der (eigetragene) Verein als Arbeitgeber, gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Wer ist zum Vertragsschluss berechtigt? Wie ist das mit dem Abgrenzungsproblem zwischen selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmertätigkeit? Wie Sie all diese Fragen und Probleme praktisch lösen, erläutert Hartmut Fischer.

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Die Arbeit in eingetragenen Vereinen wird im Allgemeinen von ehrenamtlichen Kräften oder abhängig beschäftigten Mitarbeitern erledigt. Dabei fungiert der Verein als Arbeitgeber.

Grundsätzlich ist der Verein ein Arbeitgeber wie jeder andere auch. Der Verein muss

  • buchhalterischen Pflichten nachkommen,

  • für seine Beschäftigen Steuern und Sozialabgaben abführen sowie

  • Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen und

  • die Zusammenarbeit auf eine solide vertragliche Basis stellen.

Und dennoch gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten, etwa in der Frage, wer zum Vertragsschluss berechtigt ist, oder bspw. im Abgrenzungsproblem zwischen selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmertätigkeit. Wie Sie all diese Fragen und Probleme praktisch lösen, erläutert dieser Ratgeber.

Muster für Honorar- und Arbeitsverträge

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Muster für Honorar- und Arbeitsverträge

Für Mitglieder von akademie.de stehen zwei Vertragsmuster (Honorarvertrag + regulärer Arbeitsvertrag) zum Download bereit: Muster für Honorar- und Arbeitsverträge (.doc, 61 kB).