Verträge richtig vorbereiten - und Rechtsanwaltskosten sparen
Schritt 4: Vertragsart
Schritt 4: Vertragsart
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Aus dem Ergebnis der Stoffsammlung und -analyse ergibt sich zwanglos die passende Vertragsart.
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Handelt es sich um einen einmaligen Austausch von Gütern oder Dienstleistungen, empfiehlt sich ein eigenständiger Vertrag.
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Handelt es sich um wiederkehrende, wesentlich gleichartige Leistungen, empfiehlt sich ein Rahmenvertrag mit einem Formular, anhand dessen später unter Fortgeltung des Rahmenvertrages unkompliziert Einzelleistungen durch den Einkauf oder die zuständige Fachabteilung abgerufen werden können (sog. Abrufformular).
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Wenn sich die Parteien noch in Verhandlungen befinden, aber ihre Absicht, die Verhandlungen zum Vertragsabschluss zu bringen, unverbindlich schriftlich festhalten möchten, empfiehlt sich eine Absichtserklärung (auch sog. "Letter of Intent") oder ein Verständigungsprotokoll (auch sog. "Memorandum of Understanding"). Rechtlich handelt es sich bei diesen Instrumenten nicht um verbindliche Verträge. Niemand muss allein aufgrund einer unverbindlichen einseitigen Absichtserklärung etwas liefern oder eine Lieferung bezahlen; wohl aber müssen sich beide Parteien ernstlich um den späteren Vertragsschluss bemühen.
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Ist man sich über die wesentlichen Punkte eines Vertrages einig, der noch vervollständigt werden soll, ist eine Vereinbarung über die Grundsätze oder Kernpunkte der Zusammenarbeit sinnvoll (auch sog. "Heads of Agreement" oder "Punktuation" oder "Traktat").
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Besteht Einigkeit, dass der Vertrag in jedem Falle abgeschlossen werden soll, aber zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im neuen Geschäftsjahr, empfiehlt sich ein Vorvertrag, der einen klagbaren Anspruch auf späteren Abschluss des Hauptvertrages gibt.