Direkt zum Inhalt
Startseite

Main navigation

  • Start
  • Themen
    • Wege in die Selbstständigkeit
    • Team-, Projekt- und Selbstorganisation
    • Organisationstechniken/Soft Skills
    • Marketing und PR
    • Buchhaltung und Steuern
    • Businessplan und Finanzierung
    • Preisbildung, Kundenakquise, Kundenbindung
    • Mitarbeiter, Personal, Scheinselbstständigkeit
    • Schreiben/Publizieren/Autor werden
    • Krankenversicherung und Altersvorsorge
    • Datenschutz/Datensicherung
    • Recht
    • Durststrecken/Krisen/Insolvenz
    • MS Office/OpenOffice/VBA
    • Vereine: Gründung, Gemeinnützigkeit, Vereinsverwaltung und -finanzen
  • Suche
Dieser Block ist defekt oder fehlt. Eventuell fehlt Inhalt oder das ursprüngliche Modul muss aktiviert werden.

User not loggedin Menu

  • Über akademie.de
    • Über uns
    • Impressum / Kontakt
    • Datenschutz
    • AGB für Mitglieder
    • Für Autoren
  • Mitglied werden
  • Login
Vereine: Gründung, Gemeinnützigkeit, Vereinsverwaltung und -finanzen | Vereinsverwaltung und Vereinsfinanzen

Der Verein als Arbeitgeber

Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?

gut

∅ 4 / 1 Bewertungen

von Hartmut Fischer / 26.05.2011

Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?

Inhalt

  • Überblick
  • Grundsätzliches
  • Verträge
    • Werk-, Dienst- und Honorarverträge
    • Wer darf Verträge abschließen?
    • Vertragschluss durch den Vorstand
    • Minijobs (400-Euro-Job)
  • Pflichten des Vereins
  • Vorstands-Falle "Pauschalerstattung"
  • Wenn Sportler Arbeitnehmer werden
  • Ausländische Sportler und Künstler
  • Hauptamtlicher Vorstand

Downloads zum Beitrag

Für Mitglieder

(Bitte einloggen oder Mitglied werden.)

PDF des Beitrags
BMF-Rundschreiben: 14-10-2009 Gemeinnützigkeit

Login für MitgliederMitglied werden

Auf dieser Seite

Verträge - Wer darf wann welche Verträge schließen?
  • Werk-, Dienst- und Honorarverträge
  • Wer darf Verträge abschließen?
  • Vertragschluss durch den Vorstand
  • 400-Euro-Job
‹ Selbstständig tätige Mitarbeiter
Werk-, Dienst- und Honorarverträge ›

Footer menu

  • Impressum / Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Für Autoren

1996-2025 akademie.de