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Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale sind Steuerfreibeträge, durch die Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement bis zu einer bestimmt Höhe steuerfrei bleiben. Die attraktiven Freibeträge sind längst nicht nur auf Vereinsmitarbeit beschränkt. Sie können für ganz unterschiedliche Dienstleistungen und Nebentätigkeiten genutzt werden, wenn der Auftraggeber die Voraussetzungen erfüllt.
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Reich werden Sie durch ehrenamtliches Engagement zwar nicht. Ab 2013 dürfen Sie aber immerhin bis zu 2.400 Euro pro Jahr (Übungsleiterpauschale) und 720 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) steuerfrei hinzuverdienen.
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Wir erklären Ihnen in diesem Leitfaden ...
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wer die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen darf,
für wen die Ehrenamtspauschale infrage kommt und
wie sich die steuerbegünstigten Aufwandspauschalen auf Sozialleistungen wie ALG I und II, BAFöG, Kinder-, Wohn- oder Elterngeld auswirken.
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Außerdem beantworten wir Praxisfragen wie die folgenden: Sind beide Freibeträge kombinierbar? Darf ich bei mehreren Vereinen tätig sein? Fällt bei Selbstständigen Umsatzsteuer an?