Welche Rechtsform für Ihre Gründung: Ein Überblick

Rechtsform-Wahl

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Rechtsform-Wahl

Die eine richtige Rechtsform für alle Existenzgründer gibt es nicht. Branchen-, Finanzierungs- und Haftungsfragen sowie die persönliche Steuersituation sind dafür viel zu unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, dass Gründer sich frühzeitig einen Überblick über mögliche Unternehmensformen bzw. Gesellschaftsformen verschaffen und deren wichtigste Merkmale kennen. Hier finden Sie einen Überblick.

Die Wahl der Rechtsform und ihre Auswirkungen

Die Zahl möglicher Rechtsformen für neue Unternehmen ist groß. Mit der "haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft" (UG), der sogenannten Mini-GmbH, ist vor einigen Jahren eine neue hinzugekommen. Die wenigsten Gründungswilligen sind jedoch mit den Unterschieden zwischen den verschiedenen Unternehmensformen vertraut – manche Gestaltungsalternative ist überhaupt nicht bekannt.

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Alles so schön bunt hier, ich kann mich gar nicht entscheiden: die wichtigsten Rechtsformen im Überblick.

Während Einzelunternehmer und Personengesellschafter in der Regel uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Folgen ihres geschäftlichen Tuns haften, können die Teilhaber von Kapitalgesellschaften ihre Haftung grundsätzlich auf ihre Einlagen auf und ihren Anteil an dem im Laufe der Zeit erwirtschafteten Gesellschaftsvermögen beschränken. Durch die Eintragung ins Handelsregister werden GmbH, UG und AG zu eigenständigen Rechtspersönlichkeiten.

Darüber hinaus unterscheiden sich die verschiedenen Möglichkeiten vor allem hinsichtlich

  • der Zahl der beteiligten Gründer (oder reinen Geldgeber) und damit dem Grad der unternehmerischen Unabhängigkeit des oder der Gründer(s),

  • der Kreditwürdigkeit und des öffentlichen Ansehens,

  • der Verteilung von Gewinnen und Verlusten,

  • ihrer steuerlichen Wirkungen,

  • der Gründungskosten und des Verwaltungsaufwands und auch

  • der Verkaufs- und Nachfolge-Bedingungen.

Die Frage, welche dieser Aspekte für Ihr neues Unternehmen besonders wichtig ist, sollten Sie auf jeden Fall zusammen mit einem erfahrenen Gründungsberater, Anwalt oder Steuerberater entscheiden. Der folgende Überblick ist als erste Orientierungshilfe gedacht. Wenn Sie sich gründlich mit dem Thema beschäftigen wollen, empfehlen wir Sandra Bonnemeiers umfangreiches Infopaket "Rechtsformen für Existenzgründer: So finden Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen".

Das Kreuz mit der "Firma"

Auch wenn das gern in einen Topf geworfen wird: Mit der "Firma" hat die Frage nach der Rechtsform nur indirekt zu tun: Laut § 17 HGB ist die Firma des Kaufmanns nämlich der "Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt". Die gewählte Rechtsform findet sich demnach zwar meist als kennzeichnender Zusatz in der "Firma" wieder (z. B. "akademie.de asp GmbH"), sie ist jedoch keineswegs mit ihr identisch. Übrigens: Nicht alle Unternehmer gehen morgens "in die Firma": Kleingewerbetreibenden fehlt zunächst – nicht zuletzt zu ihrem eigenen Schutz – die Kaufmannseigenschaft und damit auch die eigene Firma.

Lektüretipp: Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Grundlagenartikel "Firma und Geschäftsbezeichnung: Namensrecht für kleinere Unternehmen und Selbstständige".

Einzelunternehmen

Besonders gut für den Einstieg geeignet – und vor allem im Handwerk bis heute dominierend – ist die Einzelunternehmung. Ihr Anteil lag zuletzt bei rund 80 % aller Neugründungen:

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Häufigkeit von Rechtsformen bei Neugründungen (Quelle: BMWi / IfM)

Einzelunternehmer kommt ohne weitere Formalitäten allein durch Aufnahme der Geschäftstätigkeit (üblicherweise nach Erteilen des Gewerbescheins und einer Mitteilung gegenüber dem Finanzamt) zustande. Dafür ist kein Mindestkapital erforderlich.

Als Einzelunternehmer ist der Gründer uneingeschränkt "Herr im eigenen Haus". Gewinne fließen ungeteilt in seine Taschen – er muss dafür aber auch bei Verlusten oder Schäden in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen geradestehen.

Deshalb ist das Image des Einzelunternehmers bei Kreditinstituten, Geschäftskunden und Lieferanten aber auch vergleichsweise gut: Die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Vermögen hinter eine Geschäftsidee zu stellen, sorgt für Vertrauen bei Geldgebern. Umso unverständlicher, dass Einzelunternehmen aus Sicht mancher Kunden (vor allem im Vergleich zur GmbH) nicht als "richtige Firma", manchmal sogar als weniger professionell gelten.

Wer die Firma seines Einzelunternehmens unbedingt mit einem Handelskürzel schmücken will, kann es freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen und firmiert dann als "eingetragener Kaufmann" zum Beispiel unter "Max Mustermann Internet-Service e.K.".

Gesellschaften: Rechtsformen (nicht nur) für Co-Produktionen

Viele geschäftliche Vorhaben lassen sich nur gemeinsam mit Partnern realisieren: Sollen Finanzierung, Arbeitsbelastung und/oder Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden, ist die Gründung einer Gesellschaft unvermeidlich. Andererseits: Auch wenn der Begriff "Gesellschaft" das nicht erwarten lässt: Bei den im folgenden vorgestellten Gesellschafts-Unternehmen müssen nicht in jedem Fall mehrere (gleichwertige) Partner mit ins Boot genommen und dadurch Abstriche an der Entscheidungsbefugnis des Unternehmers gemacht werden. Zwei Beispiele:

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) lässt sich durchaus als Einpersonengesellschaft führen. In der kann der Inhaber als einziger Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer fungieren.

  • Soll das positive Image der Vollhaftung mit einem wohlklingenden kaufmännischen Rechtsformzusatz kombiniert werden, bietet sich eine Kommanditgesellschaft (KG) an. In die muss lediglich ein (nicht haftender) Geldgeber aufgenommen werden, eine Mindesteinlagesumme für die Gründung dieser Personengesellschaft ist nicht vorgeschrieben.

Zurück zum Rechtsform-Überblick: Als nächste Gesellschaftsformen stellen wir die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor, die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird.