Preise kalkulieren: vom Einkaufs- bis zum Verkaufspreis

Selbstkosten: Gemeinkosten nicht vergessen!

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Selbstkosten: Gemeinkosten nicht vergessen!

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Viele betrieblichen Kosten fallen unabhängig vom einzelnen Artikelverkauf an - sie müssen aber trotzdem irgendwie erwirtschaftet werden. Durch Umlage der sogenannten Gemein- oder Handlungskosten kommen Sie zum "Selbstkostenpreis".

Wenn es heißt, dass Händler von der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis leben, dann stimmt das nur bedingt: Denn auch die allgemeinen Vertriebs- und Verwaltungsausgaben, die völlig unabhängig vom einzelnen Verkaufsvorgang anfallen, müssen erwirtschaftet werden. Dazu gehören zum Beispiel ...

  • die Laden- und/oder Lagermiete,

  • die Personalkosten,

  • Werbung,

  • Strom und Heizung,

  • Versicherungen,

  • Telekommunikations- und Internetgebühren

  • alle übrigen Bürokosten,

  • Abschreibungen auf Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge

... und so weiter.

Wenn Sie diese allgemeinen Ausgaben nicht von vornherein in Ihre Verkaufspreise einkalkulieren, schmälern sie letztlich Ihren geplanten bzw. erhofften Gewinn. Je größer der Gesamtumsatz, desto kleiner ist zwar der Anteil dieser "Gemeinkosten" (= "Handlungskosten") an jedem einzelnen Artikelverkauf - eine zu vernachlässigende Größe sind sie damit jedoch noch lange nicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass Gemeinkosten genau genommen nicht gleich Gemeinkosten sind: So kann es durchaus sein, dass die Aufwendungen für bestimmte betriebliche Anlagen nicht allen Produkten "angelastet" werden können. Denken Sie nur an die Kosten von Kühlregalen im Lebensmittel-Einzelhandel: Die dürften ja nicht auf die Verkaufspreise von (zum Beispiel) Zahnstochern umgelegt werden.

Ob und wie Gemeinkosten verrechnet werden, hängt also unter anderem von der Zusammensetzung des Sortiments und der Umsatzhöhe ab. Solange die verursachungsgerechte Umlage von Handlungskosten auf einzelne Produkte noch nicht nötig ist (oder unverhältnismäßig viel Aufwand erfordern würde), können Sie jedoch mit einem durchschnittlichen Zuschlagsatz arbeiten.

Um den zu ermitteln, werfen Sie einen Blick in Ihre Buchführungsunterlagen (oder, sofern vorhanden, Ihre aktuellen Geschäftspläne): Setzen Sie die Summe Ihrer Gemeinkosten (also sämtliche Aufwendungen, die Sie nicht direkt einzelnen Aufträgen zuordnen können) ins Verhältnis zur Summe aller Einstandspreise des Vorjahrs und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 100:

Gemeinkosten-Zuschlagsatz = Summe aller Gemeinkosten dividiert durch Summe aller Einstandspreise mal 100

Ein durchschnittlicher prozentualer Gemeinkosten- bzw. Handlungskosten-Zuschlagssatz stellt zwar nur einen groben Anhaltspunkt dar. Der ist aber allemal besser als gar keine Kalkulationsgrundlage! Auch wenn er aus guten Gründen bei der einen oder anderen Preisfestsetzung vernachlässigt wird, dient er auf jeden Fall als Erinnerungsstütze dafür, dass auch der betriebliche "Wasserkopf" irgendwie erwirtschaftet werden muss.

Nachdem der Einstandspreis feststeht, setzt sich die Handelskalkulation also folgendermaßen fort:

  • Einstandspreis

  • plus Gemeinkosten- bzw. Handlungskostenzuschlag

  • = Selbstkosten

Nachdem Sie nun Klarheit über die Selbstkosten haben, kommt die alles entscheidende Größe des Geschäftslebens ins Spiel: der Gewinn. Wie hoch der Gewinnanteil beim einzelnen Verkauf sein muss, damit der Händler und seine Familie davon leben können und welche Anhaltspunkte Sie für die Ermittlung eines planmäßigen Mindestgewinns haben, zeigt der nächste Abschnitt.