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Telemediengesetz
Seit 2007 gilt das Telemediengesetz (TMG). Das Gesetz bringt mehr Befugnisse für Geheimdienste und mehr Pflichten für Webseitenbetreiber. Die Bereiche mit großem Regulierungsbedarf, etwa Haftungsregeln für Provider oder das Setzen von Links, sind nach wie vor ungenügend oder nicht berücksichtigt. Wir stellen die Regelung vor und sagen Ihnen, welche neuen Verpflichtungen auf Webmaster zukommen und was beim alten bleibt.
Seit dem ersten März 2007 sind das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in Kraft getreten.
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Sorgfalts- und Auskunftspflicht
Nach dem neuen § 54 Abs.2 RStV muss jede Webseite bzw. jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet und eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Erscheinung hat, seine Recherche nach "anerkannten journalistischen Grundsätzen" durchführen.
Das bedeutet, die Autoren müssen die gleichen Sorgfaltspflichten an den Tag legen, wie sie bereits seit langem für die großen Nachrichtenseiten wie Spiegel-online.de und ähnliche gelten.