Lohnsteuer-Freibetrag: Jeden Monat mehr netto vom brutto

Den Lohnsteuer-Freibetrag beantragen

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Den Lohnsteuer-Freibetrag beantragen

Neues Kind? Langer Arbeitsweg? Zweitwohnsitz? Aufnahme eines Studiums neben der Arbeit? - Das können Sie nicht nur hinterher von der Steuer absetzen, sondern auch schon vorher eintragen lassen - und zahlen dann von vornherein weniger Abgaben.

Viele Steuerzahler geben dem Fiskus Monat für Monat mehr, als ihm zusteht. Sie können sich diese zu viel gezahlten Beträge zwar über die Steuererklärung am Jahresende zurückholen, doch bis dahin räumen Sie dem Staat ein zinsloses Darlehen ein. Das können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ändern. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen zusätzlichen Freibetrag, der Ihr monatliches Netto um einiges höher ausfallen lässt.

Was ist ein Lohnsteuerfreibetrag?

Jeder Arbeitnehmer hat entsprechend der Angaben in der Lohnsteuerkarte monatlich Steuern zu zahlen, die in nahezu allen Fällen vom Gehalt einbehalten und direkt an den Fiskus abgeführt werden. Dabei zieht der Fiskus jeweils 1.036 € pro Jahr als Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag vom zu versteuernden Einkommen ab. Bei Verheirateten und vergleichbaren Lebensgemeinschaften erhöht sich dieser Betrag auf 1.072 €.

Liegen Ihre Werbungskosten jedoch höher (und können Sie dies nachweisen), können Sie den höheren Betrag als Lohnsteuerfreibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dieser Betrag wird dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und nur der Rest wird noch versteuert. Dadurch erhalten Sie ein höheres Nettogehalt – eine etwaige Steuerrückerstattung fällt aber dementsprechend geringer aus.

Lohnsteuerfreibetrag gibt es nur auf Antrag

Wer die Vorteile der Freibeträge nutzen will, muss einen Antrag stellen. Dieser muss bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorliegen.

Vordrucke hierzu finden Sie auf den Internetseiten der meisten Finanzverwaltungen oder bspw. hier. Alternativ können Sie auch die Gratis-Software "Lohnsteuer-Freibetrag" nutzen, die Sie hier finden.

Weihnachtsgeld

Wenn Sie die Änderungen erst im November eintragen lassen, wird der Jahresfreibetrag im Dezember verrechnet. Das kann sich bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes äußerst positiv auswirken. Außerdem können Sie im Laufe des Jahres entstandene Kosten noch im Jahr geltend machen und müssen nicht auf die Rückzahlung nach der Einkommensteuererklärung warten.

Für den Antrag muss ein Formular („Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“) ausgefüllt werden. Haben Sie einmal den sechsseitigen Fragebogen ausgefüllt, genügt es, wenn Sie in den Folgejahren den zweiseitigen „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ stellen (vorausgesetzt, der Freibetrag ändert sich nicht; anderenfalls müssen Sie einen neuen stellen).

Der vereinfachte Antrag reicht auch aus, wenn

  • die Zahl der Kinderfreibeträge gleich bleibt oder auf einen niedrigeren Wert als im Vorjahr festgestellt werden soll oder

  • wegen der Geburt eines Kindes erstmals ein Kinderfreibetrag eingetragen oder

  • ein Kinderfreibetrag erstmals für ein Kind eingetragen werden soll, das älter als 18 Jahre ist.

Wann erhält man den Lohnsteuerfreibetrag?

Ergibt sich bei den geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nach Abzug der bereits abgezogenen Pauschalen (1.036 € bei Ledigen, 1.072 € bei Paaren) ein Betrag von 600 € oder mehr, wird ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen. Unterschreiten Sie diese Grenze, lehnt das Finanzamt die Eintragung ab.

Lohnsteuerkarte gilt weiterhin

Eigentlich sollte ja schon im Jahr 2011 die gute alte Papp-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Medium ersetzt werden. Es bleibt jedoch noch mindestens bis 2013 bei der Papier-Variante. Da keine neuen Karten ausgegeben wurden, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010, auf die bis zum 30.11.2012 die gewünschten Änderungen eingetragen werden müssen.