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Den Lohnsteuer-Freibetrag beantragen
Neues Kind? Langer Arbeitsweg? Zweitwohnsitz? Aufnahme eines Studiums neben der Arbeit? - Das können Sie nicht nur hinterher von der Steuer absetzen, sondern auch schon vorher eintragen lassen - und zahlen dann von vornherein weniger Abgaben.
Viele Steuerzahler geben dem Fiskus Monat für Monat mehr, als ihm zusteht. Sie können sich diese zu viel gezahlten Beträge zwar über die Steuererklärung am Jahresende zurückholen, doch bis dahin räumen Sie dem Staat ein zinsloses Darlehen ein. Das können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ändern. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen zusätzlichen Freibetrag, der Ihr monatliches Netto um einiges höher ausfallen lässt.
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Freibeträge auf einen Blick
Zu den Arbeitsmitteln gehören alle Dinge, die Sie benötigen, um Ihre Arbeit ausüben zu können. Neben Gegenständen, die ausschließlich beruflich genutzt werden, können auch andere Dinge anerkannt werden, wenn diese nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Wenn die Gegenstände aber zu mehr als 10 % privat genutzt werden, wird es kompliziert.
Früher konnten die Kosten für Dinge, die zu mehr als 10 % privat genutzt wurden, gar nicht abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat aber seine Meinung zu diesem Thema im September 2009 revidiert. Seitdem können entstandene Kosten für eine Sache auch anteilig als Arbeitsmittel-Kosten anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anteil der beruflichen Nutzung genau festgelegt werden kann und dieser Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.