Selbstständig statt arbeitslos: Praxis-Anleitung zum Gründungszuschuss und anderen Arbeitsagentur-Fördermitteln
Einleitung: Inhaltsüberblick: Um was geht es in diesem Kurs?
Inhaltsüberblick: Um was geht es in diesem Kurs?
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Wenn von gründungswilligen Arbeitslosen und Gründungsförderungen die Rede ist, dann fällt unweigerlich das Stichwort "Gründungszuschuss". Was jedoch viel zu wenig bekannt ist: Es gibt weit mehr Möglichkeiten, sich bei der selbstständigen Verwertung der eigenen Arbeitskraft von der Arbeitsagentur unterstützen zu lassen. Der folgende kommentierte Überblick vermittelt einen Eindruck von der großen Förder-Bandbreite.
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Am "Sprung ins kalte Wasser" kommen Sie nicht vorbei, wenn Sie überlegen, sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig zu machen. Doch niemand verlangt von Ihnen, dass Sie gleich mit Anlauf vom 10-Meter-Turm springen. Vielmehr lassen sich die "Sprunghöhen" individuell variieren bzw. ausbauen:
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Am besten beginnen Sie mit Informations-Veranstaltungen, Gründer-Seminaren und Trainingslehrgängen. Die werden in großer Zahl in Gründerzentren, von Kammern und mittlerweile sogar Volkshochschulen, aber auch von kommerziellen Schulungsunternehmen angeboten. Die Kosten für Gründerseminare können von der Arbeitsagentur übernommen werden.
Der nächste mögliche Schritt: Machen Sie Ihre ersten Gehversuche doch mit der Übernahme einzelner Aufträge. Solange die wöchentliche Arbeitszeit unterhalb von 15 Stunden liegt, dürfen Sie das problemlos neben Ihrer Arbeitslosigkeit tun. Ihre Nebeneinkünfte müssen Sie allerdings mit der Arbeitsagentur abrechnen.
Sofern einzelne Aufträge mehr als 15 Stunden pro Woche erfordern, sollten Sie die Möglichkeit ins Auge fassen, sich als "Unternehmer auf Zeit" kurzfristig aus der Arbeitslosigkeit zu verabschieden und nach Abschluss des Auftrags wieder neu arbeitslos zu melden. Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld gehen dadurch nicht verloren.
Wer bereits die Geschäftsidee für eine dauerhaft tragfähige Existenz hat, kann die nächste Stufe angehen: Wir erläutern, wie Sie einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.
Sobald Sie schließlich in der Selbstständigkeit angekommen sind, werden Sie ebenfalls nicht allein gelassen. Durch Förderung von individuellen Coachings sorgt die Bundesagentur in der "Freischwimmer-Phase" dafür, dass Ihnen erfahrene Berater dabei helfen können, den Kopf über Wasser zu halten.
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Einstiegsgeld: Notlösung für ALG-II-Empfänger
Wenn Sie keine Ansprüche auf ALG I haben, bietet sich unter Umständen das Einstiegsgeld als Förderalternative an. Die passenden Informationen liefert der Beitrag Existenzgründung mit Einstiegsgeld.
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Freiwillig in die Arbeitslosigkeit?
Keine andere Personengruppe wird bei Existenzgründungen so umfassend gefördert wie Arbeitslose. Das kann Angestellte mit Gründer-Ambitionen auf die Idee bringen, sich diese Ansprüche durch den freiwilligen Gang in die Arbeitslosigkeit zu sichern. Angesichts der Unwägbarkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist das ein riskantes Vorhaben: Den zahlreichen Fallstricken haben wir einen eigenen Abschnitt gewidmet.
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Aktuelles
Über neue Entwicklungen beim Gründungszuschuss und allen anderen Themen rund um die Gründung aus der Arbeitslosigkeit sowie die anschließende Startphase der Selbstständigkeit informieren wir Sie laufend mit aktuellen Beiträgen.