Selbstständig statt arbeitslos: Praxis-Anleitung zum Gründungszuschuss und anderen Arbeitsagentur-Fördermitteln

Start in den Unternehmer-Alltag: Scheinselbstständigkeit

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Scheinselbstständigkeit

Jahrelang hat der pauschale Scheinselbstständigkeits-Verdacht Existenzgründer und ihre Auftraggeber gleichermaßen in Atem gehalten. Die gezielte Jagd auf Kleinstunternehmer gehört zum Glück der Vergangenheit an. Trotzdem sollten Sie die entscheidenden Merkmale "richtiger" Selbstständigkeit kennen und für sich nutzen.

Bis vor ein paar Jahren standen selbstständige Einzelkämpfer unter dem Generalverdacht, verkappte Arbeitnehmer zu sein. Im Zweifel mussten sie glaubhaft machen, dass sie keine abhängig Beschäftigten waren. Wohlklingendes Hauptargument der Sozialpolitiker: Es gelte zu verhindern, dass knausrige Arbeitgeber ihre Angestellten mit Aussicht auf kurzfristig höhere Netto-Einkünfte zu sozial schlecht abgesicherten Subunternehmern machen. Tatsächlicher Hintergrund: Angesichts leerer Kassen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sollten die Beitragszahler auf Biegen und Brechen bei der Stange gehalten werden.

Damoklesschwert für Gründer

Insbesondere für Existenzgründer stellten die früheren "Vermutungskriterien für Scheinselbständigkeit" eine nur schwer überwindbare Hürde dar: Schließlich sind Merkmale wie das Fehlen eigener Mitarbeiter oder die Abhängigkeit von einem (ersten) Großkunden bei den meisten neuen Selbstständigen in den Anfangsjahren ihres unternehmerischen Handelns völlig normal.

Schlimmer noch: Das Gespenst der Scheinselbstständigkeit schlug sich direkt in den Auftragsbüchern nieder. Denn viele Unternehmen verzichteten sicherheitshalber gleich auf Dienstleistungsaufträge an Existenzgründer. Wenn die nämlich im Nachhinein zu Angestellten erklärt werden, sind nicht nur Nachzahlungen von Sozialversicherungsabgaben fällig. Der "Arbeitgeber wider Willen" muss in solchen Fällen auch zusätzlich noch Lohnsteuer entrichten. Einzelheiten entnehmen Sie dem Beitrag "Scheinselbstständigkeit aus Auftraggebersicht: Wann werden freie Mitarbeiter zum Risiko?"

Selbstständigkeits-Merkmale

Gesetzlich verankert sind die zweifelhaften Scheinselbstständigkeits-Kriterien zwar nicht mehr - Antworten auf die Frage "Selbstständiger oder Arbeitnehmer?" ergeben sich aber aus der Rechtsprechung. Die für selbstständige Dienstleister und ihre Auftraggeber wichtigsten Anhaltspunkte sind:

  • Der Auftragnehmer ist auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig und fest in dessen Betrieb integriert (Arbeitsplatz, Telefonnummer, E-Mailadresse, Urlaub, regelmäßig gezahltes Honorar in gleichbleibender Höhe etc.)

  • Die verrichteten Tätigkeiten werden beim Auftraggeber oder in vergleichbaren Betrieben durch Arbeitnehmer erledigt.

  • Die Tätigkeit lässt keine typischen Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen (z. B. Werbung, Auftreten auf dem Markt).

  • Die Tätigkeit für den Auftraggeber ist vom äußeren Erscheinungsbild die gleiche, die für diesen vorher als Beschäftigter (Arbeiter, Angestellter) ausgeübt wurde.

Schon aus purem Eigennutz sollten Sie dafür sorgen, dass die Punkte 1 und 3 nicht erfüllt sind: Als selbstständiger Dienstleister brauchen Sie perspektivisch einfach mehr als einen einzelnen ("Groß-")Kunden. Sie werden sonst abhängig und "erpressbar". Weil dafür wiederum regelmäßige Werbung (welcher Art auch immer) erforderlich ist, werden Sie keine Probleme haben, auch diesen Punkt zu entkräften.

Da Sie darüber hinaus ohnehin nicht gut beraten sind, Ihr Angestellten-Dasein gegen eine Subunternehmer-Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber zu tauschen, werden Sie auch mit dem letzten Merkmal keine Probleme bekommen.

Scheinselbstständigkeits-Verdacht: So beugen Sie vor!

Ausführliche Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit bietet Sandra Bonnemeier in ihrem Grundlagenartikel "Scheinselbstständigkeit ist wieder in: Kriterien, Gegenargumente und Vorbeugung gegen die Einstufung als 'scheinselbstständig'".

Vom Angestellten zum Subunternehmer beim alten Chef?

Falls Ihr Chef Ihnen das Angebot macht, Ihren Angestellten-Status mit dem eines selbstständigen Subunternehmers zu tauschen, sollte Sie das nicht nur unter dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit skeptisch stimmen. Warum sollte Ihr Chef Ihnen das anbieten? Für ihn lohnt es sich normalerweise nur, wenn Sie als Selbstständiger entweder produktiver oder billiger als bisher sind und das kaufmännische Risiko von seinen Schultern nehmen.

Sofern Sie bislang nicht gerade mit angezogener Handbremse gearbeitet haben, zieht bei unveränderter Aufgabenstellung nur das Kostenargument. Billiger sein können Sie unterm Strich aber nur, wenn Sie ...

  • Ihre eigene soziale Absicherung falsch kalkulieren oder

  • dem Auftraggeber die Anschaffung von Produktionsmitteln (zum Beispiel Fahrzeugen) ersparen, ohne ihm die Nutzung angemessen in Rechnung zu stellen.

Diese Bedenken zählen wohlgemerkt dann, wenn Sie Angestellter beim möglichen Auftraggeber sind: Zweifellos haben externe Subunternehmer vielfach erhebliche Kosten- und Leistungsvorteile gegenüber angestellten Stammbelegschaften. Erst recht gilt: Engagierte Arbeitslose, die als externe Dienstleister auftreten, können die "Einstellungs"-Hürden vorsichtiger Arbeitgeber gewiss leichter überwinden als hilflose Bewerber um einen Arbeitsplatz. Eine nüchterne und tragfähige Kalkulation ihres Dienstleistungs-Honorars erspart aber auch das nicht. (Unsere Web-App Online-Stundensatz-Rechner macht daraus aber fast schon ein Kinderspiel.)

Während das Thema Scheinselbstständigkeit für viele Gründer zum Glück kein großer Stolperstein mehr ist, sieht das beim Thema Buchführung und Steuern schon anders aus. Doch keine Sorge: Die Anforderungen sind auch hier vielfach geringer als befürchtet.