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Eingliederungszuschuss (§ 218 SGB-III) Umfang der Förderung Voraussetzungen Ermessen Ausschlussgründe Rückzahlung Antragstellung Ältere Schwerbehinderte Ältere und zugleich Schwerbehinderte Besonderheiten bei Jüngeren ‹ Mitarbeiter einstellen - und sparen Art und Umfang der Förderung ›