Abgrenzung Freiberufler und Gewerbetreibende
Freiberufler-Status - warum er so begehrt ist
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Der freiberufliche Status ist deshalb so begehrenswert, weil Freiberufler
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keine Gewerbesteuer entrichten müssen, und zwar gänzlich unabhängig von der Höhe ihres Gewinns. (Gewerbetreibende bleiben hingegen nur dann von der Gewerbesteuer verschont, solange ihr Gewinn unter 24 500 Euro bleibt.)
sich bei mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung begnügen können - sie sind nämlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. (Gewerbetreibende dagegen müssen ab einem Gewinn von 50 000 Euro bzw. Umsatz von 500 000 Euro im Kalenderjahr doppelte Buchfühnrung betreiben.)
die Zwangsmitgliedschaft in der IHK erspart bleibt und sie sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen müssen.
bei der Umsatzsteuer stets nur der Ist-Besteuerung und nicht der Soll-Besteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass sie die Umsatzsteuer erst zu dem Zeitpunkt an den Fiskus abführen müssen, an dem der Kunde seine Rechnung bezahlt hat. Im Falle eines Zahlungsausfalls brauchen Freiberufler also keine Umsatzsteuer zu entrichten.
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Wer ist "automatisch" freiberuflich?
Der Gesetzgeber zählt in § 18 EStG exemplarisch einige Berufsgruppen auf, bei denen normalerweise von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen ist:
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"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."
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Diese Liste ist allerdings nicht abschließend - es gibt auch Freiberufler mit anderen Berufen. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.