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Der Status des Freiberuflers ist mit allerlei Vorteilen verbunden. Genau aus diesem Grunde versuchen zahlreiche Gründer und Selbstständige, den Freiberufler-Status zu erlangen. In vielen Fällen ist das aber gar nicht so einfach.
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Eine Einstufung als Freiberufler zu erreichen, ist vor allem im IT-Bereich knifflig. Selbstständige im IT-Sektor haben von der Aufzählung der sogenannten "Katalogberufe" erst einmal wenig, weil sie darin schlicht nicht erfasst sind. Aber auch in anderen Branchen sind die Grenzen fließend. Was also tun?
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Entscheidend ist, dass die Aufzählung von freiberuflichen Tätigkeiten per Gesetz in nicht abschließend ist. Demnach sind implizit auch Berufe erfasst, die den genannten "ähnlich" sind. Wann dies der Fall ist, dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. Harald Büring gibt Auskunft, wann Sie auf einen Freiberufler-Status hoffen dürfen - und wann nicht.