Bürgschaft für den Unternehmenskredit: Dürfen Ehepartner und Kinder bürgen?

Von zulässigen und unzulässigen Bürgschaften

Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen. Dabei ist oft schon bei der Bürgschaftsvereinbarung offensichtlich, dass die "Bürgen" finanziell gar nicht zur Rückzahlung des Darlehens in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb solche Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt.

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Banken und Kreditinstitute machen die Vergabe eines Darlehens an Unternehmer häufig davon abhängig, dass die Ehefrau und die Kinder eine Bürgschaft übernehmen, also für die Rückzahlung des Darlehens einstehen. Dabei ist oft schon bei der Bürgschaftsvereinbarung offensichtlich, dass die Ehefrau und/oder die Kinder bei einem Ausfall des Ehemannes finanziell zur Rückzahlung des Darlehens gar nicht in der Lage sind. Eine ganze Reihe von Gerichten hat deshalb derartige Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit als nichtig erkannt.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären in diesem kleinen Ratgeber zum Bürgschaftsrecht,

  • was eine Bürgschaft überhaupt ist,

  • welche Arten der Bürgschaft es gibt und

  • welche Anforderungen an eine wirksame Bürgschaftsvereinbarung gestellt werden.

Daneben erörtern wir - für alle Fälle - welche Merkmale sittenwidrige Bürgschaftsvereinbarungen aufweisen.