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Kleine Helferlein und rechtliche Fragen: Rechtliche Fragen
Rechtliche Fragen
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Es gibt diverse Punkte zu beachten, was man als Blogger machen und nicht machen darf. Einige der Sachen sollten man lieber lassen, weil sie nicht dem "guten Ton" entsprechen, und andere Sachen darf man nicht machen, weil sie rechtliche Folgen nach sich ziehen können.
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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Das Internet ist, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen, kein rechtsfreier Raum. Alles, was "draußen" verboten ist, ist auch im Web nicht erlaubt.
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Hierbei denke ich vor allem an das allgemeine Persönlichkeitsrecht und an das Urheberrecht. Sie dürfen in Ihrem Weblog niemanden beleidigen, falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen und nicht vertretbare Werturteile äußern (siehe § 11 II MDStV). Sie dürfen sich auch nicht ohne die Erlaubnis des Eigentümers die Inhalte anderer Weblogs und Websites zu Eigen machen.
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Eine gute Anlaufstelle, wenn es um das Thema Recht und Weblogs geht, ist das Weblog LAW-BLOG. Hier gibt es viele Informationen zu dem Thema und auch diverse Checklisten. Zudem können Sie in der Praxis erleben, wie es aussieht, wenn vier Anwälte bloggen.
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Nicht mit "fremden Federn schmücken"
In der Welt der Weblogs (Blogosphäre) gibt es einige ungeschriebene Regeln, die ihre Gültigkeit auch für andere Webmaster haben. Sich ungefragt am Inhalt (Texte, Bilder etc.) anderer Blogger zu bedienen, ist nicht nur strafbar, sondern kommt bei den anderen Bloggern gar nicht gut an. Sich mit "fremden Federn zu schmücken" ist auch im Web etwas, womit Sie sich keine Freunde machen.
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Wenn Sie ein Thema anderswo aufgeschnappt haben, aber sich innerhalb des Artikels keine Gelegenheit für eine Verlinkung auf den ursprünglichen Artikel bietet, hat es sich in der Blogosphäre eingebürgert, am Ende des Artikels auf den ursprünglichen Artikel folgendermaßen zu verweisen:
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Via: www.perun.net
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oder z.B.
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Gefunden in: Peruns Weblog
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Gönnen Sie sich diese zusätzliche Zeile, sie kostet nichts, bringt Ihnen aber viel Sympathie ein.
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Volle RSS-Feeds sind kein Freiwild
Ein Großteil der Blogger bietet seine Artikel in Form von Voll-Feeds an, das heißt, die Artikel erscheinen in ungekürzter Fassung im RSS-Reader. Das ist löblich, denn nur so hat man als Leser die Wahl zu entscheiden, ob man von den Artikeln nur den Titel, einen kurzen Anreißer oder den Artikel komplett lesen möchte - Bloglines z. B. bietet diese Option an. Wenn die Feeds vom Betreiber "kastriert" werden, dann hat man die Wahl nicht mehr.
Einige Webmaster zapfen allerdings diese Feeds an, veröffentlichen sie auf ihren Seiten, teilweise ohne einen Hinweis auf die Urheberschaft, und schalten dann auf diesen Seiten Werbung - sie verdienen Geld mit fremden Inhalten. Wenn man dann einige anspricht, dann entgegnen die dreist:
"Wenn ein Voll-Feed vorliegt, dann darf ich das. Würde der Blogger das nicht wollen, dann würde er seine Artikel nicht komplett im Newsfeed veröffentlichen."
Es ist schon seltsam, auf welch kuriose Gedanken manche Zeitgenossen so kommen, wenn ihnen langweilig ist. Mit der gleichen Logik könnte man einen Polizeiwagen entwenden, weil er auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Das Gesicht der Polizeibeamten und des Richters würde ich gern mal sehen, wenn man dies als Begründung auftischen würde.
Wenn Sie also Feeds von anderen Bloggern auf Ihrer Seite veröffentlichen möchten, dann fragen Sie vorher. Dies gebietet nicht nur die Höflichkeit.
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Keine "faulen" Trackbacks
Wenn Sie in Ihren Artikeln auf andere Artikel trackbacken, vergessen Sie nicht, auch im Inhalt den fremden Artikel zu erwähnen und zu verlinken. Dieses "halbe" bzw. "faule" Trackbacken, ohne auf den fremden Artikel zu verweisen, wird als unhöflich empfunden und zum Teil als Spam gewertet. Dies hat zur Folge, dass der Trackback bzw. der daraus resultierende Kommentar gelöscht wird. Hier ist die Pingback-Funktion praktischer, da es Ihnen damit nicht passieren kann, auf einen fremden Artikel zu pingen, ohne ihn im Artikel erwähnt zu haben.