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Domainnamen und Recht
Ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Webpräsenz ist die Entscheidung für einen guten Domainnamen. Der Name sollte gut klingen und einprägsam sein - vor allem aber sollte seine Nutzung rechtlich unbedenklich vor sich gehen. Festzustellen, dass der Domainname noch frei ist, reicht also nicht: Sie müssen auch prüfen, ob Sie den gewählten Namen auch nutzen dürfen, ohne juristischen Ärger zu riskieren, etwa weil der Gebrauch des Namens das Namens- oder Markenrecht eines anderen verletzt.
Ein Name ist das sprachliche Mittel, um sich von anderen zu unterscheiden, und als solches rechtlich geschützt. Das Recht einer Person, einen bestimmten Namen zu führen, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben Namen natürlicher Personen, also Menschen aus Fleisch und Blut, werden aber auch die Namen juristischer Personen (wie GmbH, AG, Städte und Gemeinden) geschützt.
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Domainnamen und Marken
Namen oder Bezeichnungen im wirtschaftlichen Bereich können neben dem Namensschutz aus dem § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuch auch noch markenrechtlichen Schutz genießen. Produktnamen oder Unternehmensbezeichnungen, aber auch Fantasiebegriffe können als Marke Schutz genießen, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistung eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Wie entsteht ein markenrechtlicher Schutz eines Namens oder einer Bezeichnung?