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Als Freiberufler sollten Sie darauf achten, dass die von Ihnen angebotenen und beworbenen Dienstleistungen auch wirklich freiberuflichen Charakter haben. Sonst enden Sie womöglich als Gewerbetreibender wider Willen. Auch am Fiskus sind die Segnungen des Informationszeitalters nicht spurlos vorübergegangen. Bei Betriebsprüfungen und Einzelfall-Stichproben werten Finanzbeamte ganz selbstverständlich Websites, Netzwerkprofile oder Beiträge in Onlineforen aus. Ihre Selbstdarstellung im Internet sollte also Ihren Freiberufler-Status nicht unterminieren.
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Freiberufler-Vorteile
Angehörige freier Berufe genießen hierzulande viele Privilegien - das hat das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit noch einmal ausdrücklich bestätigt: Freiberufler ...
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brauchen keinen Gewerbeschein,
bezahlen keine Gewerbesteuer - ganz gleich, wie hoch ihre Gewinne sind,
können sich unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes die Eintragung ins Handelsregister sparen,
unterliegen daher auch nicht den strengen Auflagen des Handelsgesetzbuches,
kommen um die doppelte kaufmännische Buchführung, um Inventuren, Lagerbewertungen, Jahresabgrenzungen und das Aufstellen von Bilanzen herum,
unterliegen bei der Umsatzsteuer durchgängig der günstigen Ist-Besteuerung und
zahlen vielfach auch keine Kammerbeiträge.
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Viele kreative Freiberufler kommen darüber hinaus in den Genuss der attraktiven Künstlersozialversicherung.
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Es gibt also Grund genug, die mit dem Freiberuflerstatus verbundenen Vorteile nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzen.
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Das gilt selbst dann, wenn die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede zwischen einem freiberuflichen Selbstständigen und einem gewerblichen Freelancer angesichts niedriger Umsätze und Gewinne in der Startphase noch nicht allzu groß sind: Spätestens wenn Sie die einschlägigen Umsatz- und Gewinngrenzen sowie Freibeträge überschreiten, würden Sie die gewerbe-, handels- und steuerrechtlichen Nachteile zu spüren bekommen.
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