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Der Steuerbescheid kommt - und das Finanzamt will viel mehr Geld von Ihnen, als Sie zahlen können? Versuchen Sie, eine Stundung zu erwirken. Die Möglichkeit des Zahlungsaufschubs sehen die Steuergesetzte ausdrücklich vor - schließlich hat der Staat normalerweise kein Interesse daran, die Kuh zu schlachten, die er melkt. Wir sagen, was eine Steuerstundung kostet und worauf Sie achten müssen.
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Während für viele Angestellte der jährlichen Einkommensteuerbescheid eine Steuererstattung bedeutet, sieht das bei Selbstständigen meistens ganz anders aus. Ihre Steuervorauszahlungen basieren vielfach auf eigenen Gewinnprognosen, die bewusst niedrig gehalten werden. Schließlich möchte man kaum ohne Not dem Staat ein zinsloses Darlehen gewähren. Geringere Abschlagzahlungen ans Finanzamt bringen derzeit zwar keine relevanten Zinsvorteile - sie erweitern zwischenzeitlich jedoch den finanziellen Handlungsspielraum.
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Tipp: Was es mit der Zahlungsfähigkeit ("Liquidität") auf sich hat, wie sie gemessen und verbessert werden kann, können Sie im Grundlagenbeitrag "Einfache Kennzahlen-Überwachung für kleine Unternehmen" nachlesen.
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Vorauszahlungen senken!
Zahlen Sie bislang anstandslos die Steuervorauszahlungen, die das Finanzamt Ihnen aufgrund des Vorjahresabschlusses auferlegt hat? Sie erkennen aber schon, dass Ihr nächster Gewinn niedriger ausfallen wird? Dann können Sie jederzeit einen formlosen Antrag auf Senkung Ihrer Steuervorauszahlung stellen.
Wichtig: Sie treten dabei keineswegs als "Bittsteller" auf! Sofern Sie halbwegs plausible Gründe geltend machen können (z. B. Umsatzeinbußen oder hohe Investitionen), haben Sie einen Anspruch darauf, dass das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpasst!
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Vorsorge und Misstrauen
Wenn Sie Ihre Steuervorauszahlungen sinnvollerweise bewusst knapp halten, müssen Sie allerdings auch dafür Sorge tragen, im passenden Moment auf eventuelle Nachforderungen vorbereitet zu sein. Die ungefähre Größenordnung der zu erwartenden Steuerlast können Sie übrigens beim interaktiven Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln. Berechnungsgrundlage stellen Ihr voraussichtlicher Gewinn und Ihre sonstigen Einnahmen dar - abzüglich privater Sonderausgaben und anderer Steuerermäßigungen. Wie Sie selbst die zu erwartende Steuerlast im Voraus kalkulieren und sich auf Nachzahlungen beizeiten einstellen können, schildert unser Beitrag "Steuerschätzung, selbst gemacht: Voraus- und Nachzahlungen im Blick behalten".
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Ungeachtet aller Vorsichtsmaßnahmen ist der Moment gefürchtet, in dem der Steuerbescheid eintrudelt. Denn der geht bei Selbstständigen in aller Regel mit mehr oder weniger hohen Nachzahlungen einher.
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