Selbstständig mit Kind?
Mama und Papa, allzeit bereit
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Kurze Schonfrist, professioneller Übergang
Viele Selbstständige schreiben zur oder kurz vor der Ankunft des Kindes eine entsprechende Ankündigungsmail an ihre Auftraggeber. Das ist auch sinnvoll, denn schließlich fällt man zumindest in den ersten Wochen definitiv aus oder kocht auf deutlicher Sparflamme - stillende Frauen ohnedies, aber "vollversorgende" Männer selbstverständlich auch. Deshalb muss der Auftraggeber wissen, was ihn erwartet: Dass nämlich der externe Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr oder nur in begrenztem Rahmen zur Verfügung steht. Idealerweise sucht und benennt der Freie seinem Auftraggener für diese Zeit eine "Vertretung" seines Vertrauens, damit laufende Projekte nicht in der Luft hängen und später ungetrübt an das bis dato gute Arbeitsverhältnis angeknüpft werden kann. Welche Form für eine solche Benachrichtigung gewählt wird - ob Mail oder Brief, persönlich oder sachlich - ist von Temperament der Geschäftspartner und Art der Arbeitsbeziehung abhängig. Das Ergebnis einer solchen Benachrichtigung ist in jedem Fall ein professioneller Umgang mit der neuen Situation, der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichmaßen Sorgen und Ärger erspart. Alles ist geregelt - das Kind kann kommen.
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Am Anfang ist es auch gar nicht so schlimm. Viele Kunden - erstaunlich oft Männer - haben Verständnis für den frischgebackenen Selbstständigen mit Kind, dem am Anfang der übermüdete Kopf doch hin und wieder nicht ganz so sicher auf den Schultern sitzt. Manche Auftraggeber haben selbst Kinder und freuen sich mit.
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Doch die Schonfrist ist schnell vorüber. Schon wenige Wochen nach der Geburt weicht das Verständnis der Auftraggeber einer freundlich aber nachdrücklich formulierten Erwartungshaltung. Hält der externe Mitarbeiter auch weiterhin, was er verspricht und bislang geleistet hat?
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Viele Selbstständige sind sich dieses Drucks bewusst und es ist ihnen - die finanzielle Notwendigkeit auch weiterhin fließender Einkünfte mal ganz außen vor gelassen - auch ein persönliches Anliegen, zu zeigen, dass sie noch immer allzeit bereit und rundum zuverlässig sind.
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Wie schaffe ich es ...
Doch weil alle Theorie grau und nur des Lebens junger Baum grün ist, stoßen sie früher oder später dennoch an ihre Grenzen. Eine Reihe von Problemen tun sich auf und wollen gelöst werden:
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Wie kann ich es rechtfertigen, Projekte abzusagen - zum einen vor mir selbst und zum anderen vor meinen Auftraggebern auf eine Art und Weise, die sie mir nicht auf die nächsten Monate und Jahre hinweg vergrault?
Wie finde ich genug Zeit, um zu arbeiten? Und, was noch schlimmer ist: Wie kann ich mich dabei auch noch konzentrieren?
Wie lerne ich einzuschätzen, wie lange ich unter den veränderten Umständen für die Erledigung eines Auftrags benötige? Früher konnte man da auf recht zuverlässige Erfahrungswerte bauen. Jetzt lässt die Leistungsfähigkeit allen Vorsätzen zum Trotz nach. Daraus wird besonders dann leicht eine Katastrophe, wenn man es zu spät erkennt oder es sich nicht eingestehen will oder kann.
Wie schaffe ich es, nicht zu einem dauergereizten Nervenbündel zu werden und damit am Ende vielleicht auch noch meinen Partner zu vergraulen?
Warum bin ich bloß immer so müde?
Und nicht zuletzt: Warum zum Henker kann ich mich eigentlich nicht vierteilen, obwohl ich es doch wirklich und aufrichtig versuche?
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Bestandsaufnahme - noch vor dem Nervenzusammenbruch
Nun ist das Lösen von Problemen für Selbstständige ja durchaus nichts, das ihnen fremd wäre. Und so kommt bei vielen noch vor dem Nervenzusammenbruch der Tag, an dem sie mit sich selbst ins Gericht gehen: Wo stehe ich? Was kann ich ändern? Was optimieren? Wo Kapazitäten frei schaufeln oder umschichten? Wie definiere ich meine Ziele neu - und wie kann ich sie erreichen?
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Finanzielle Verschnaufpause
Einen kleinen finanziellen Puffer gewährt der Staat auch selbstständigen Vätern und Müttern - und damit vielleicht auch etwas Zeit, sich den Problemen zu stellen, die das veränderte Arbeits- und Familienleben mit sich bringt: Das Kindergeld beträgt 154 EUR pro Monat (179 EUR ab dem vierten Kind) und ist einkommenssteuerunabhängig. Und auch das Elterngeld in Höhe von 67% des Einkommens steht Selbstständigen zu. Detailliert Auskunft über Höhe, Konditionen und das Antragsverfahren finden Sie im akademie.de-Artikel "Selbstständig und schwanger: Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Selbstständige".
Auch Versicherungen können im Einzelfall für bis zu zwei Jahre zu einem hohen Prozentsatz auf "beitragsfrei" gesetzt oder für einige Monate (bei späterer Nachzahlung plus Zinsen) voll gestundet werden, um die laufenden Kosten zu senken.