Schritt für Schritt zum Arbeitszeugnis
Theorie: Die Zeugnissprache: Techniken zur Abwertung von Aussagen
Techniken zur Abwertung von Aussagen
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Es gibt sprachlich eine Reihe von Möglichkeiten, Abwertungen und Kritik indirekt zum Ausdruck zu bringen. In der Zeugnissprache werden neben der Abstufung durch einschränkende Adverbien hauptsächlich die folgenden Techniken verwendet, um auf "wohlwollende" Weise auf Unzulänglichkeiten hinzuweisen:
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Leerstellen (Beredtes Schweigen)
Einschränkung von Aussagen
Passivierung
Andeutungen und Mehrdeutigkeiten
Hervorhebung von Unwichtigem und Selbstverständlichem
Verneinung
Widersprüche
Falsche Reihenfolge in Aufzählungen:
Übertreibung
"Geheimcodes"
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Die folgende Darstellung dieser Techniken soll Ihnen helfen, diese in Zeugnissen zu erkennen und beim eigenen Schreiben von Zeugnissen zu vermeiden. Ihre Anwendung (insbesondere die Anwendung der unter d. bis j. beschriebenen Techniken) kann ein Verstoß gegen das Geheimmerkmal-Verbot sein und evtl. Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen geben.
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Leerstellen (Beredtes Schweigen) Vorkommen: Sehr häufig
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Wenn wichtige, zu erwartende Angaben im Zeugnis fehlen, kann dies auf ein negatives Urteil des Arbeitgebers hinweisen, welches in auffälliger Weise verschwiegen wird.
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Beispiel:
Sein Verhalten gegenüber Kollegen war immer einwandfrei. Unseren Kunden und Partnern gegenüber trat Herr Hitzig sehr sicher, verhandlungsstark und gewandt auf.
Kommentar:
Üblicherweise wird das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen beurteilt. Das Fehlen der "Vorgesetzten" kann als Hinweis auf Probleme mit den Vorgesetzten verstanden werden.
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Sie können Leerstellen vermeiden, indem Sie überprüfen, ob das Zeugnis alle üblichen Bestandteile beinhaltet und Aussagen zu den wichtigen berufs- und stellenspezifischen Eigenschaften macht.
Wenn zum Beispiel im Zeugnis einer Verkäuferin nicht auf das Verhalten gegenüber Kunden eingegangen wird, oder im Zeugnis eines umsatzverantwortlichen Außendienstmitarbeiters eine Aussage zur Umsatzentwicklung bzw. Zielerreichung fehlt, kann dies negativ interpretiert werden. Bereits eine sehr knappe Darstellung einer stellenspezifisch wichtigen und zu erwartenden Eigenschaft kann als Hinweis auf Kritik verstanden werden.
Werden zum Beispiel im Zeugnis einer Kundenberaterin nur sehr knappe Angaben zu ihrem Umgang mit den Kunden gemacht ("Ihr Verhalten gegenüber Kunden war einwandfrei"), kann dies vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen, die an eine Kundenberaterin gestellt werden (Kontaktstärke, Freundlichkeit, kompetente und serviceorientierte Beratung, etc.) auf Schwächen im Umgang mit Kunden hinweisen.
Einschränkung von Aussagen Vorkommen: Häufig
Wenn Aussagen ausdrücklich nur auf einzelne Bereiche einer Tätigkeit oder auf besondere Situationen bezogen werden, kann dies abschwächend wirken.
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Beispiel: 1
Er ist mit Unterstützung seiner Vorgesetzten neuen Situationen gewachsen und handelt sicher und flexibel.
Kommentar:
Er benötigt in neuen Situationen die Hilfe seiner Vorgesetzten, kann also nicht alle Aufgaben selbständig ausführen.
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Beispiel: 2
In Ausnahmesituationen und unter hohem Termindruck zeigte Herr Ullrich enormen persönlichen Einsatz.
Kommentar:
Er zeigte erst dann enormen persönlichen Einsatz, wenn er unter Druck geriet. Besser wäre hier zu formulieren: "Auch in Ausnahmesituationen".
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Passivierung und Distanzierung Vorkommen: Sehr häufig
Durch Passivierung werden Aufgaben oder Umstände in den Vordergrund und die Leistung des Beurteilten in den Hintergrund gerückt. Eine auffällige Häufung von Passiv-Formulierungen kann negativ wirken, einzelne Passiv-Formulierungen im Zeugnis sind aber unproblematisch.
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Beispiel:
Frau Schleichers persönlicher Einsatz, die Wahrnehmung der Aufgaben und der Umgang mit den Datenverarbeitungsmedien waren immer gut. Zielvereinbarungen wurden jederzeit eingehalten. Auch unter hohem Termindruck war sie in der Lage, die ihr gesetzten Termine einzuhalten.
Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
Kommentar:
Die häufige Verwendung des Passivs erweckt den Eindruck einer Mitarbeiterin, die weder durch besonderen Einsatz noch durch besondere Leistungen auffiel.Auch hat sie keine Aufgaben aus eigener Initiative übernommen.
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Häufig werden Beurteilungen mit "Wir bestätigen", "Wir bescheinigen", "Gerne bestätigen wir" oder ähnlichen Formulierungen eingeleitet. Dies wirkt zwar nicht direkt abwertend, aber distanzierend. Dasselbe gilt für die Formulierung "Wir haben ihn als ... kennengelernt." Eine stärkere Wirkung wird durch die direktere Formulierung "Er ist ..." bzw. "Er war ..." erzielt.
Andeutungen und Mehrdeutigkeiten Vorkommen: Häufig
Aufgrund der Verpflichtung zur wohlwollenden Darstellung suchen Leser von Zeugnissen geradezu nach Andeutungen von Kritik. Daher können schon kleine Hinweise auf Probleme einen negativen Eindruck erwecken. Auch bei undeutlichen bzw. mehrdeutigen Formulierungen besteht die Gefahr, dass diese negativ interpretiert werden.
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Beispiel: 1
Er lieferte eine gute Arbeitsqualität, wobei Fehler selten vorkamen.
Kommentar:
Er hat so viele Fehler gemacht, dass es angebracht ist, dies im Zeugnis zu erwähnen.
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Beispiel: 2
Herr Haag tritt selbstsicher auf und überzeugt durch nachvollziehbare Argumentation.
Kommentar:
Nachvollziehbarkeit ist eigentlich eine Mindestanforderung, die jede Argumentation erfüllen muss. Und warum wird das selbstsichere Auftreten betont? Wie eine solche, undeutliche Beurteilung interpretiert wird, entscheidet der Kontext: In einem ansonsten guten Zeugnis wird sie wohl als positiver Hinweis auf einen sicher auftretenden und argumentierenden Mitarbeiter interpretiert. In einem ansonsten unterdurchschnittlichen Zeugnis könnte sie aber als Hinweis auf einen im persönlichen Umgang schwierigen Mitarbeiter interpretiert werden.
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Unterdurchschnittliche, mangelhafte Leistungen werden häufig durch Hervorhebung des Bemühens oder Interesses des Beurteilten angedeutet. (Ausnahme: In Zeugnissen von Praktikanten und Auszubildenden wirkt die Bescheinigung von Interesse durchaus positiv.) Wenn im Rahmen der Beurteilung nur die Anforderungen genannt werden, welche eine Aufgabe an den Arbeitnehmer stellte, kann dies ein Hinweis auf Erfolglosigkeit sein.
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Beispiel: 3
Stets war es ihm ein Anliegen, seiner Aufgabenstellung umfassend gerecht zu werden.
Kommentar:
Er war nicht in der Lage, seiner Aufgabenstellung umfassend gerecht zu werden.
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Beispiel: 4
Sie zeigt hohes Interesse an allen Fachfragen.
Kommentar:
Ihr fehlen die notwendigen Fachkenntnisse.
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Beispiel: 5
Die Tätigkeit im Rahmen des Notfalldiensts erforderte flexible Einsatzbereitschaft und hohe Belastbarkeit.
Ob der Beurteilte tatsächlich jederzeit einsatzbereit war und über die notwendige Belastbarkeit verfügte, wird hier verschwiegen. Bei einem kurzen Arbeitsverhältnis und einer Kündigung durch den Arbeitgeber könnte diese undeutliche Angabe als Hinweis auf mangelnde Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit verstanden werden.