In den meisten Arbeitszeugnissen werden Beurteilungen vergeben, die im Bereich "weit überdurchschnittlich" (Note 1) bis "durchschnittlich" (Note 3) liegen. Unterdurchschnittliche Beurteilungen werden nur dann vergeben, wenn der Arbeitnehmer kontinuierlich Schwächen zeigte oder gar grundsätzlich nicht in der Lage war, seine Aufgaben vereinbarungsgemäß auszuführen. In diesem Fall ist der Aussteller des Zeugnisses beweispflichtig.