Mit Bild
Hier lesen Sie, welche Einnahmen bei Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge angerechnet werden. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge kann sehr unterschiedlich sein – vor allem für Rentner, die nebenbei noch selbstständig tätig sind. Ausschlaggebend ist vor allem, ob Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig versichert sind.
Mit Bild
Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeitrag
Grundsätzlich gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten: Beitragspflichtig sind nur die Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Mit Bild
Seit dem 01.01.2015 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 49.500 € im Jahr bzw. 4.125 € monatlich. Allerdings kann es für Rentenempfänger bei „ungünstigen“ Einnahmearten zu einer mehrfachen Beitragszahlung kommen (dazu weiter unten ein Beispiel).
Mit Bild
Individuelle Beitragshöhe bei pflichtversicherten Rentnern
Der individuelle Beitrag hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie als Versicherter angehören, welcher Beitragssatz gilt und welche Einnahmen Sie erzielen.
Mit Bild
Bei einem versicherungspflichtigen Rentner sind folgende Einnahmen beitragspflichtig:
Mit Bild
der Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
der Zahlbetrag der Rente vergleichbarer Einnahmen und
Arbeitseinkommen, soweit dieses versicherungspflichtig ist.
Wollen Sie weiterlesen?
Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.
Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?
Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.