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In manchen Fällen ist es auch für Selbstständige sinnvoll, mittels "Pflichtversicherung auf Antrag" Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen – beispielsweise, um sich den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Dieser Beitrag schildert die Rechtslage und gibt Praxistipps.
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Bei einigen Berufen gilt die Rentenversicherungspflicht sogar für Selbstständige. Doch auch Selbstständige anderer Berufsrichtungen, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können der Rentenversicherung beitreten oder, wie es offiziell heißt, "auf Antrag versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung werden".
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Freiwillig in die Rentenversicherung – im Ernst?
Die Mehrzahl der Selbstständigen sieht in der gesetzlichen Rentenversicherung wenig Zukunft und setzt lieber auf eine Form privater Absicherung als sinnvollere Altersversorgung. Doch auch die gesetzliche Rentenversicherung hat gewisse Vorteile. In manchen Situationen kommen sie zum Tragen. Da es bei der Altersvorsorge darum geht, die eigene Existenz und vielleicht auch die der Angehörigen für später abzusichern, sollte man sich mit den Stärken und Schwächen beider Systeme zumindest beschäftigen und nicht vorschnell entscheiden.
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Die Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung sind allgemein bekannt: Die Rendite ist nicht gerade atemberaubend und als Beitragszahler hat man keinerlei Einfluss auf die Verwendung der eigenen Beiträge. Auch der Zeitpunkt, ab dem man die Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist von vornherein festgelegt. Zudem ist man von politischen Entscheidungen abhängig und partizipiert an keinen Zinserträgen – und zu alledem arbeitet die demografische Entwicklung auch noch gegen das System. Das alles fördert das allgemeine Misstrauen in die Rentenversicherung. Doch trotz aller Unkenrufe hat die gesetzliche Rentenversicherung auch Stärken:
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keine Abhängigkeit von (sinkenden) Zinserträgen eines Anlagevermögens
keine Abhängigkeit von Anlagerisiken
geringe Verwaltungskosten
man finanziert keine Vertriebskosten mit (Provisionen etc.)
regelmäßige Anpassung an die Durchschnittsverdienste der Versicherten
Absicherung auch gegen Erwerbsminderung
lebenslange Versorgung von Hinterbliebenen (in der Regel – Ausnahme: Waisen)
Zusatzleistungen wie medizinische Rehabilitationsansprüche (Kuren), zum Teil auch für Ehegatten und Kinder, sowie berufliche Eingliederungsansprüche mit Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Übergangsgeld)
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Der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung deckt also eine Vielzahl an Risiken des täglichen Lebens ab.
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