Kunde kürzt die Rechnung - und nun?

Einseitig gekürzte Rechnung? Was Dienstleister tun können, wenn Auftraggeber nicht voll bezahlen

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Der Kunde hat die Rechnung gekürzt, also weniger überwiesen, als auf der Rechnung steht? Das kann viele Gründe haben. Vielleicht war's ja nur ein Fehler, der sich schnell aus der Welt schaffen lässt. Wenn der Grund allerdings - echte oder vorgeschützte - Unzufriedenheit ist oder der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollten Sie richtig reagieren. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.

Gründe für gekürzte Rechnungen

Ihr Kunde hat einseitig die Rechnung gekürzt und nur einen Teilbetrag überwiesen? Dann sollten Sie herausfinden, was dahintersteckt - und angemessen und schnell auf die Entgeltminderung reagieren. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Wenn die Höhe der Kundenüberweisung vom Rechnungsbetrag abweicht, kann das viele Gründe haben: Angefangen beim fehlerhaft ausgefüllten Überweisungsträger, über die Verrechnung mit einem vermeintlichen Guthaben oder den ungerechtfertigten Skontoabzug bis hin zur Unzufriedenheit mit der geleisteten Arbeit. Möglich sind aber auch akute Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers.

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Dienst- oder Werkvertrag?

Bei den bisherigen Überlegungen war die zugrunde liegende Leistung des Auftragnehmers unumstritten. Wenn Dienstleistungsrechnungen gekürzt werden, liegt das aber oft an der Unzufriedenheit des Auftraggebers mit der Leistung des Rechnungstellers.

Ob in solchen Fällen eine "Entgeltminderung" zulässig ist, hängt zunächst jedoch einmal davon ab, um welche Art von Vertrag es sich handelt.

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Rechts- oder Sachmangel?

Damit sind wir beim Kern der meisten Werkvertrags-Streitfragen angekommen: Wann ist ein Werk mangelhaft? Laut § 633 BGB hat der Auftragnehmer das Werk "frei von Sach- und Rechtsmängeln" an den Besteller zu liefern. Rechtsmängel liegen immer dann vor, wenn Dritte Rechte am Werk geltend machen können, die nicht im Vertrag geregelt sind. Ein Rechtsmangel liegt also zum Beispiel vor, wenn ...

  • ein Journalist einen Text liefert, den er ganz oder teilweise bei einem Kollegen abgeschrieben hat oder

  • ein Webdesigner eine Website erstellt, ohne beim Fotografen die Nutzungsrechte für die verwendeten Fotos einzuholen.

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Was tun?

Nicht jede Rechnung wird anstandslos und in voller Höhe bezahlt. Ganz gleich, ob zu Recht oder zu Unrecht: Bleiben Sie in Kontakt mit säumigen Kunden, bevor Sie förmliche Zahlungserinnerungen, böse Briefe oder "letzte Mahnungen" schreiben. Fragen Sie nach, warum eine Rechnung trotz einwandfreier Leistung noch nicht ganz bezahlt ist. Zeigen Sie bei Zahlungsproblemen Verständnis für die Situation Ihres Geschäftspartners. Bleiben Sie aber wachsam und lassen Sie sich nicht austricksen: Wenn Sie durch den Zahlungsverzug Ihres Kunden selbst in Schwierigkeiten geraten, ist niemandem geholfen.

Manche Auftraggeber warten nicht bis zur Rechnung - sie machen sich bald nach Vertragsabschluss daran, den vereinbarten Preis gezielt mit allen Tricks bis auf den letzten Cent zu drücken. Trifft man unvorbereitet auf solche Kunden, kann das schnell zu einem Verlustgeschäft werden. Tipps gegen diese Sorte Auftraggeber finden Sie im Beitrag "Schluss mit Feilschen! So wehren Sie sich gegen (professionelle) Preisdrücker, die nach Vertragsabschluss Rabatte fordern".

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