Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen kaufen, die teurer als 800 Euro sind (bis 2017: 800 Euro), dann dürfen Sie deren Anschaffungskosten nicht gleich im ersten Jahr als Betriebsausgaben geltend machen. Vielmehr muss der Wertverlust auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Im folgenden Überblick erfahren Sie das Wichtigste zu den Abschreibungen, auch "Absetzung für Abnutzung" (AfA) genannt.