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Realsicherheiten
Wer Geld von der Bank braucht, sollte genau hinschauen: Ohne Kreditsicherheiten wird es kein Darlehen geben, jedenfalls nicht zu vertretbaren Konditionen. Ein Fehler ist es aber auch, der Bank mehr Zugriffsrechte zu überlassen als nötig. Wir erklären die verschiedenen Instrumente der Kreditsicherung und sagen Ihnen, worauf Sie dabei gefasst sein müssen.
Zwar leitet sich der Begriff "Kredit" aus dem lateinischen "credere" ab, und das bedeutet so viel wie "glauben" oder "vertrauen". Doch mit dem uneingeschränkten Vertrauen in die Zahlungskraft des Kunden hat die Praxis der heutigen Bankgeschäfte nicht mehr allzu viel zu tun. Vor allem dann, wenn es um die Finanzierung von Existenzgründungen oder von betrieblichen Investitionen geht, wollen die Banken nicht nur erfolgversprechende Unternehmenskonzepte, sondern auch Kreditsicherheiten sehen.
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Grundschuld
Falls Sie ein Grundstück, ein Haus oder sonstiges Immobilieneigentum besitzen, können Sie Ihre Immobilie an die Bank verpfänden, um einen günstigen Kredit zu erhalten. Bei der Finanzierung der beruflichen Selbstständigkeit kommt diese Form der Kreditsicherung meist dann zum Tragen, wenn die Räumlichkeiten für Büro oder Produktion gekauft wurden und über ein Darlehen finanziert werden müssen.
Landläufig spricht man zwar meist von einem "Hypothekendarlehen", doch als Absicherung dient in aller Regel eine Grundschuld. Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek liegt im Wesentlichen in der rechtlichen Koppelung an das damit gesicherte Darlehen.
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Bürgschaft
Die bisher beschriebenen Kreditsicherheiten stellen sogenannte Realsicherheiten dar. Unter diesem Begriff werden Vermögenswerte zusammengefasst, die von der Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers mehr oder weniger rasch zu Bargeld gemacht werden können.
Stehen als Sicherheit keine Sachwerte in ausreichendem Umfang zur Verfügung, bestehen Banken oft auf der Stellung von Personalsicherheiten in Form einer Bürgschaft oder Mitverpflichtung. Im Gegensatz zur Realsicherheit liegt hier die Erklärung eines Dritten vor, für die Schulden des Kreditnehmers mitzuhaften und im Fall der Zahlungsunfähigkeit dessen Verbindlichkeiten zu begleichen.
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Praxistipps
Als Unternehmer oder Selbstständiger haben Sie bei der Finanzierung nicht dieselben Ziele wie die Bank. Während Geldinstitute versuchen, ihre ausgegebenen Kredite möglichst hoch abzusichern, benötigen Sie als Kreditnehmer auch für künftige Investitionen finanziellen Spielraum und wollen überdies möglichst niedrige Zinsen zahlen. Damit ist die Sicherheiten-Strategie eine gewisse Gratwanderung, bei der Sie die nachfolgenden Praxistipps beachten sollten.
Alle Möglichkeiten prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Kreditberater der Bank die wirklich passende Besicherung von sich aus vorschlägt. Spielen Sie zumindest gedanklich die hier genannten Alternativen durch und sprechen Sie passende Sicherungsmöglichkeiten in der Kreditverhandlung auch an.
Realsicherheiten bevorzugen. Personalsicherheiten in Form von Bürgschaft oder Mitverpflichtung sollten nur in Frage kommen, wenn Sie keine ausreichenden Realsicherheiten, wie beispielsweise Zession oder Sicherungsübereignung, bieten können.
Sicherheiten-Salat vermeiden. Achten Sie darauf, dass als Sicherheit möglichst das mit dem Kredit finanzierte Wirtschaftsgut dient. Damit behalten Sie den Überblick und vermeiden, dass Ihr Handlungsspielraum drastisch eingeschränkt wird, weil Finanzierungsobjekte und Sicherheiten nicht identisch sind.
Übersicherung vermeiden. Stellen Sie der Bank nur die Sicherheiten zur Verfügung, die unter Berücksichtigung des Beleihungswertes wirtschaftlich sinnvoll und notwendig sind. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Gabelstapler zur Hälfte aus Eigenmitteln bezahlen und für den Rest einen Ratenkredit benötigen, müsste sich die Bank mit der Sicherungsübereignung zufriedengeben.
Sicherheiten an Tilgung anpassen. Bei längerlaufenden Finanzierungen sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Sicherheiten noch angemessen ist oder ob nicht schon eine Übersicherung vorliegt. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Sondertilgungen leisten und den Kredit schneller als ursprünglich geplant zurückzahlen. In diesem Fall sollten Sie mit der Bank in Verhandlung treten, damit das Geldinstitut mit Rücksicht auf die stark gesunkene Restschuld einen Teil der Kreditsicherheiten wieder freigibt.