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Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Personalkosten für Krankheits- und Mutterschutzzeiten sind ein Schreckgespenst für viele Arbeitgeber - auch wenn der Krankenstand mit rund 3 % derzeit besonders niedrig ist. Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse.
Wenn Arbeitnehmer wegen Krankheit ausfallen, muss der Arbeitgeber für 6 Wochen das Gehalt weiter zahlen.
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Umlageversicherung, Krankmeldung von Eltern
Auch wenn der Arbeitgeber in der Pflicht ist, kann er sich seit 1.1.2006 in vielen Fällen einen wesentlichen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Der Grund dafür ist die Reform der Umlageversicherungen U 1 und U 2 für Krankheits- und Schwangerschaftskosten. Diese Versicherungen sind nichts Neues. Kleinunternehmer mit bis zu 20 Beschäftigten mussten schon lange diese Pflichtversicherung bei den Krankenkassen abschließen. In der "U 1 Krankheit" waren allerdings nur Arbeiter und Auszubildende, aber nicht Angestellte versichert.. Die "U 2 Mutterschaft" galt zwar auch für Angestellte, aber eben nur in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern.
Seit Jahresbeginn 2006 gilt die Mutterschaftsversicherung für alle Arbeitgeber. Die U 2 ersetzt den Arbeitgebern die Aufwendungen für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und für das Gehalt bei Beschäftigungsverboten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Dafür müssen die Unternehmen einen Beitrag zahlen, der von den Krankenkassen festgelegt wird. Der Beitragssatz liegt je nach Kasse bei etwa 0,1 bis 0,3 % des Bruttogehaltes.