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Die laufenden Krankenkassen-Beiträge gehören während der Anlaufphase einer Selbstständigkeit mit zu den größten Belastungen und reißen ein tiefes Loch in die Gründerkasse. Was viele Selbstständige nicht wissen: Unter bestimmten Umständen bleiben sie beitragsfrei über Ehe- und Lebenspartner oder andere Familienangehörige versichert. Wir sagen Ihnen, ob die attraktive "Familienversicherung für Selbstständige" für Sie infrage kommt.
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Obwohl sie ständig im Blickpunkt der Sparkommissare steht, hat die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern bislang noch jede Gesundheitsreform überstanden. Geregelt ist die Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in § 10 Sozialgesetzbuch V (= SGB V): Solange Kinder, Ehe- oder Lebenspartner kein eigenes Einkommen haben oder insgesamt weniger als 385 Euro pro Monat (Stand: 2013) verdienen, können sie weiterhin über den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Wer einen Minijob ausübt, darf sogar ein Monatseinkommen von bis zu 450 Euro haben.
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Selbstständige Geringverdiener
Was viel zu wenig bekannt ist: Die Möglichkeit der Familienversicherung gilt laut § 8 SGB IV auch für gering verdienende Selbstständige, vorausgesetzt ...
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... sie beschäftigen ihrerseits keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer,
... ihre Arbeitszeit beträgt weniger als 18 Wochenstunden und
... sie verdienen nicht mehr als 385 Euro und
... sie sind ihrerseits nicht aufgrund besonderer Umstände als Selbstständige pflichtversichert in der GKV (wie zum Beispiel Künstler und Publizisten, die bereits ab einem Monatseinkommen von 325 Euro Mitglied in der Künstlersozialkasse sind). Wahlfreiheit besteht in solchen Fällen nicht: Die beitragsfreie Familienversicherung ist grundsätzlich "nachrangig".
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Interessante Teilzeit-Selbstständigkeit
Mit anderen Worten: Solange Sie die Selbstständigkeit nebenberuflich ausüben, nur geringfügige Einkünfte erzielen und keine eigene Pflichtversicherung besteht, können Sie sich in der Regel ohne Zusatzkosten über die Krankenkasse Ihres Ehe- oder Lebenspartners versichern! Der oder die Versicherte muss dafür bei seiner oder ihrer Krankenkasse einen "Antrag auf Familienversicherung" anfordern, ausfüllen und unterschrieben an die Kasse zurückschicken.
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Dass sie nur "nebenberuflich" selbstständig sind, mag manchen Nachwuchsunternehmern gar nicht bewusst sein. Einzelkämpfertum, schlechte Auftragslage sowie Mini-Gewinne oder gar Verluste aufgrund hoher Anlaufkosten führen aber dazu, dass viele Selbstständige de facto als "Feierabend-Unternehmer" im Niedriglohn-Sektor beschäftigt sind.
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