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Haftung als Forenbetreiber
Forum oder Gästebuch sind für viele Betreiber von Internetseiten ein wichtiger Besuchermagnet. Aber wie kalkulierbar ist das Risiko, für rechtswidrige Beiträge von Besuchern einstehen zu müssen? "Haften Webmaster für Ihre Besucher?"
Einige User beleidigen andere, begehen aus der scheinbaren Anonymität heraus Urheber- oder Markenrechtsverletzungen ...
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Beleidigung und Ehrverletzung
Kommentare in Foren, Weblogs oder Gästebüchern können auf viele Arten gegen geltendes Recht verstoßen und damit für den Betreiber die Frage nach der Haftung aufwerfen. Die Palette reicht vom Aufruf zu Straftaten über Urheberrechtsverletzungen, indem Texte einfach kopiert und eingefügt werden. Bis hin zu Markenrechtsverletzungen oder illegalen Angeboten aller Art. Sehr häufig treten in Foren aber auch Ehrverletzungsdelikte wie Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede auf. Grund genug, diese Deliktsform juristisch etwas genauer auszuleuchten.
Grundsätzlich haben wir das Recht (Art.5 Abs.1 GG), unsere Meinung öffentlich zu äußern; jedoch findet diese Freiheit vor allem im Strafrecht ihre Grenze.