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Haftungsrisiken im Überblick
Das Thema Haftungsbeschränkung brennt vielen Unternehmern unter den Nägeln. Doch was bedeutet "Haftung" eigentlich? Wer haftet wem gegenüber? Und: Welche geschäftlichen Risiken lassen sich durch Rechtsform-Entscheidungen überhaupt ausschließen?
Dass man für eingegangene Verpflichtungen geradesteht und für Schäden aufkommt, die man anderen Menschen zugefügt hat, versteht sich unter zivilisierten Menschen eigentlich von selbst. Ob sich Ansprüche aus dem Privat- oder Geschäftsleben herleiten, ist dabei zunächst unerheblich. Ganz gleich, ob als Unternehmer oder als Verbraucher: Leistungen, zu denen man sich vertraglich verpflichtet hat, müssen erfüllt werden. Geschieht das nicht oder verletzt man die Rechte anderer Menschen auf sonstige Weise, muss man Schadensersatz leisten.
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Haftungsbegrenzung durch Kapitalgesellschaften
Diesem Tatbestand tragen die verschiedenen Typen von Kapitalgesellschaften Rechnung, die nach und nach Eingang in die Rechtsordnungen der Industrieländer fanden. Mit dem Aktiengesetz des Norddeutschen Bundes (1870) und dem ersten Gesetz über die "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH, 1892) wurden Kapitalgesellschaften auch in Deutschland möglich. Dabei dienten Aktiengesellschaften hauptsächlich dem Einwerben "anonymen Kapitals" durch Anteilsscheine. Die konnten an Börsen frei gehandelt werden. Demgegenüber liegt die Schwelle des Ein- und Austritts namentlich bekannter GmbH-Gesellschafter deutlich höher.
Sowohl eine GmbH als auch AG verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit: Im Namen der juristischen Person können Verträge abgeschlossen werden, sie kann klagen und verklagt werden. Die persönlichen Verhältnisse der in ihrer Vertretung handelnden natürlichen Personen bleiben grundsätzlich davon unberührt. Die Haftung beteiligter natürlicher (und anderer juristischer) Personen lässt sich auf das Beteiligungskapital begrenzen. Ein Geldgeber braucht also keine Sorge mehr zu haben, weitergehende Ansprüche von Gläubigern aus seinem Privatvermögen begleichen zu müssen.
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Fazit: Haftungskonsequenzen und Rechtsform-Wahl
Zunächst einmal: Ganz und gar ausschließen lassen sich Haftungsrisiken im Geschäftsleben nicht. Sie sollten nach Möglichkeit jedoch sehenden Auges eingegangen werden:
Informieren Sie sich bei Ihrer Handels- bzw. Handwerkskammer oder Ihrem Berufs- oder Branchenverband über die branchentypischen Gefährdungslagen.
Sichern Sie sich – soweit das möglich und finanzierbar ist – durch berufliche oder betriebliche Haftpflichtversicherungen gegen Produkt-, Umwelt- und Vermögensschäden ab.
Sorgen Sie durch Wahl der passenden Rechtsform für eine geeignete Form der Haftungsbegrenzung (z. B. GmbH bei Gewerbebetrieben, Partnerschaftsgesellschaft bei Freiberuflern und ähnlichen Selbstständigen).
Sollte das nicht möglich oder gewünscht sein: Sorgen Sie in Personengesellschaften notfalls dafür, dass Ihre Teilhaber die Haftung für besonders riskante Geschäfte in Einzelverträgen mit Kunden auf ihre eigene Kappe nehmen.
Regeln Sie darüber hinaus in Gemeinschaftsunternehmen aller Art die Rechte und Pflichten der Beteiligten möglichst genau.
Halten Sie die Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen hoch – insbesondere durch sichere und gepflegte Maschinen und Anlagen sowie laufende Qualifizierung der Mitarbeiter. Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Informieren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für Haftungsfragen.
Prüfen Sie nach Möglichkeit, inwieweit sich erfolgsabhängige Werkverträge durch weniger riskante Dienstverträge ersetzen lassen.