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Das Antragsformular für den Gründungszuschuss gibt es normalerweise nur direkt bei der Arbeitsagentur im Anschluss an eine Beratung. Wir stellen Ihnen ein Muster zum Download vor und geben einige Hinweise zum Ausfüllen.
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Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses - Formular BA GZ 1 der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit rückt ihr Antragsformular "BA GZ 1 - 08/2006 - Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III" nur an gründungsbereite Arbeitslose heraus, die sich einem ausführlichen Beratungsgespräch unterzogen haben. Ein Geheimhaltungsbedarf ist für dieses Dokument aber nicht so recht erkennbar: Deshalb veröffentlichen wir das zweiseitige Antragsformular als PDF-Dokument, damit Sie es sich schon vorab einmal ansehen können:
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Download: "BA GZ 1 08/2006- Antrag auf Gründungszuschuss"
(PDF-Datei. Formular Stand 05/2011. Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
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Seite 1 des Antrags auf Gründungszuschuss
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Bitte beachten Sie: Das Muster dient nur Ihrer Information. Sie können diesen Antrag nicht einfach ausgefüllt bei Ihrer Arbeitsagentur in den Briefkasten werfen: Um den Vorgang anzustoßen, ist ein zunächst ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
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Leitfaden zum Gründungszuschuss
Alles Weitere rund um den Gründungszuschuss, zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Detailfragen sowie Informationen zu weiteren Angeboten der Arbeitsagentur für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, finden Sie in unserem umfangreichen Praxis-Leitfaden "Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Coachingförderung".
Bitte beachten Sie: (Stand: 5/2011) Die Bundesregierung plant Einsparungen beim Gründungszuschuss. Dazu gehört, den bisher bestehenden Rechtsanspruch auf die Förderung zu streichen, die Voraussetzungen strenger zu fassen und die Gesamthöhe des Zuschusses zu senken. Noch ist nichts entschieden - aber im ungünstigsten Fall treten die Änderungen bereits im Herbst 2011 in Kraft. Einzelheiten entnehmen Sie unserer aktuellen Berichterstattung.
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Zurück zur Antragstellung: Das Beratungsgespräch ergibt durchaus Sinn. Zunächst muss zum Beispiel klargestellt werden, dass Sie tatsächlich auch ein Anrecht auf Gründungszuschuss haben: Dazu müssen Sie ...
wenigstens einen Tag arbeitslos (gemeldet) sein und
am Tag der Gründung noch Anspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I haben.
Ausführliche Hinweise zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses finden Sie im Abschnitt Gründungszuschuss: Voraussetzungen des Kapitels zum Gründungszuschuss im Leitfaden "Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit" von akademie.de.
Sind die Voraussetzungen im Beratungsgespräch geklärt, druckt Ihnen der Mitarbeiter der Arbeitsagentur das obenstehende Antragsformular für den Gründungszuschuss aus. Auf diesen Exemplaren sind dann Ihr Name und Ihre "Kundennummer" sowie das Datum bereits aufgedruckt.
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Tragfähigkeitsprüfung
Darüber hinaus erhalten Sie zwei weitere Formulare zur Tragfähigkeitsbescheinigung Ihrer Existenzgründung. Diese Formulare als PDF-Download sowie Hinweise dazu finden Sie hier: Antrag auf Gründungszuschuss: Die Formulare zur Tragfähigkeitsprüfung. Weitere Hinweise zur Tragfähigkeitsprüfung entnehmen Sie dem ausführlichen Leitfaden.
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Hinweise zum Ausfüllen
Der Antrag auf Gründungszuschuss ist, wie Sie sehen, relativ unkompliziert und unbürokratisch gestaltet. Im Folgenden geben wir Ihnen noch ein paar Hinweise zu den einzelnen Feldern bzw. Angaben:
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"2.1 Ich bin in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden.
( ) ja ( ) nein"Diese Angabe müssen Sie verneinen! "Ja" bedeutet, dass Sie gegenüber einem Auftraggeber persönlich abhängig sind und deshalb nicht selbstständig, sondern unselbstständig arbeiten. Damit gelten Sie als Arbeitnehmer und erhalten keinen Gründungszuschuss.
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"2.2 Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden."
( ) ja ( ) nein"Wenn Sie hier "ja" ankreuzen, weil Sie Teil der Organisation Ihres Auftraggebers sind oder mit dessen Arbeitsmitteln arbeiten, gelten Sie ebenfalls als Arbeitnehmer und erhalten ebenfalls keinen Gründungszuschuss.
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Ein Gründungszuschuss kommt weiterhin nur dann infrage, wenn Sie folgende drei Fragen unter "2.3 Unternehmensrisiko" allesamt mit "ja" beantworten können:
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Weitere Hinweise zum Thema hält der Leitfaden bereit, und zwar im Abschnitt "Scheinselbstständigkeit" des Kapitels "Start in den Unternehmer-Alltag".
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Im Punkt "3. Für meine selbstständige Tätigkeit wende ich künftig ca. __ Wochenstunden auf." müssen Sie auf mindestens 15 Wochenstunden kommen. Andernfalls gelten Sie als nebenberuflich selbstständig und werden nicht gefördert.
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Es ist durchaus möglich, "hauptberuflich arbeitslos" und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig zu sein! Alles Weitere dazu finden Sie im Abschnitt "Selbstständiges Nebeneinkommen" des Kapitels "Schritte in die Selbstständigkeit" im Leitfaden.
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Die Feststellung in Punkt "4. Ich übe noch eine andere bzw. weitere Beschäftigung(en) aus." dürfen Sie dagegen durchaus mit "ja" beantworten, ohne dass damit gleich der Gründungszuschuss infrage steht. Jedoch muss es sich um eine der Gründung zeitlich klar untergeordnete Nebenbeschäftigung handeln. Der zeitlicher Umfang der Nebentätigkeit muss auf jeden Fall unter 15 Wochenstunden liegen.
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Sie dürfen sehr wohl Ihr Gründungsprojekt mit Nebenjobs verbinden! Alles Weitere finden Sie im Abschnitt "Gründungszuschuss und Nebenjobs" im Gründungszuschuss-Kapitel des Leitfadens.
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Nach einer früheren Gründungsförderung fragt die Arbeitsagentur in Punkt "5. Ich habe bereits in der Vergangenheit Überbrückungsgeld, einen Existenzgründungszuschuss oder einen Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten. Wenn ja, letzter Bezug ____. Bei der Agentur in ____."
Auch wenn die Arbeitsagentur Ihnen früher schon einmal bei der Existenzgründung unter die Arme gegriffen hat, ist eine Förderung per Gründungszuschuss durchaus möglich. Das gilt grundsätzlich sogar dann, wenn Sie einen zweiten Anlauf in derselben Branche machen wollen. In dem Fall sollten Sie in der Beschreibung des Gründungsvorhabens aber plausibel begründen können, warum das neue Gründungsvorhaben voraussichtlich erfolgreicher sein wird.
Bitte beachten Sie: Zwischen dem letzten Monat der vorhergegangenen Förderung und dem Starttermin der neuen Gründung müssen auf jeden Fall mindestens 24 Monate liegen.